Wappengenehmigung/ -annahme: 08.04.1986
Flaggengenehmigung/ -annahme: 12.01.1995
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Durch einen rechtsseitig grün bordierten silbernen Wellenbalken schräglinks geteilt. Oben in Gold die rote Giebelseite eines Bauernhauses mit verbrettertem Giebel, unten in Grün eine silberne Kopfweide.
Historische Begründung:
Die sich am nördlichen Flußufer entlangziehende Gemeinde Neuendeich verdankt ihr Bestehen und ihren Namen der Eindeichung der Pinnau. Auch sonst gestaltet dieser Fluß nicht nur das Landschaftsbild, sondern gewissermaßen auch das Leben in diesem Ort. Die Bordierung des Wellenbalkens im Wappen ist ein "redender" Hinweis auf den Flußdeich, der dem Ort den Namen gegeben hat.
Bis in die Gegenwart bezogen die Bewohner des Ortes ihren Lebensunterhalt aus der bäuerlichen Arbeit. Darauf bezieht sich das Bauernhaus im Wappen, dessen holzverkleideter Giebel auf eine charakteristische Bauweise in diesem alten Bauerndorf aufmerksam macht.
Die Kopfweide in der unteren Wappenhälfte steht für den typischen Baumbewuchs der Elbmarschen. Die Weide findet sich nicht nur an den Ufern der Flußläufe, sondern insbesondere auch an den zahlreichen, die Felder und Wiesen der Marsch begrenzenden Gräben.
Die Schildfarben Gold und Grün betonen die Prägung des Ortes durch die bäuerliche Wirtschaft, indem sie die saftigen Wiesen und die reifen Getreidefelder des fruchtbaren Marschbodens symbolisieren.
Flaggenbeschreibung:
Auf einem in Wellenschnitt "schräglinks" geteilten, oben gelben, unten grünen Flaggentuch die Figuren des Gemeindewappens in flaggengerechter Tingierung.