Wappengenehmigung/ -annahme: 11.02.1986
Flaggengenehmigung/ -annahme: 04.10.1990
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Über grünem, mit einem goldenen Kleeblattkreuz belegtem Dreiberg in Silber ein grüner, aus vier Blättern und zwei Früchten symmetrisch angeordneter Eichenzweig, dessen obere Blätter eine rote Rose mit goldenem Butzen und grünen Kelchblättern einschließen.
Historische Begründung:
Das Wappen der Gemeinde will als "redendes" Wahrzeichen den Gemeindenamen "Schönwalde am Bungsberg" bildlich zum Ausdruck bringen. Dabei versinnbildlichen die Eichenblätter in stark abstrahierender Weise den Begriff "Wald". In ähnlicher gedanklicher Abstraktion vertritt die Rose im Hinblick auf die Bewunderung, die sie im allgemeinen genießt, das Eigenschaftswort "schön".
Der Zusatz zum Gemeindenamen "am Bungsberg" wird durch den im Fuß des Wappenschildes eingefügten Dreiberg dargestellt.
Die Lage der Gemeinde in einem Waldgebiet der Holsteinischen Schweiz begründet die Wahl der grünen Farbe für den Dreiberg und die Eichenblätter. Da die Heraldik für diese Farben als Untergrund Gold oder Silber verlangt, wurde mit Rücksicht auf den bescheideneren Wohlstand der Gemeinde Silber gewählt.
Das dem Dreiberg aufgelegte Kreuz soll darauf hinweisen, daß das Dorf Schönwalde im 12. Jh. von den Mönchen des Klosters Cismar gegründet worden und bis heute Kirchort geblieben ist. Die Zahl vier für die Eichenblätter ist gewählt worden, weil das Dorf Schönwalde und drei weitere benachbarte Orte, das Gut Mönchneversdorf und die Dörfer Langenhagen und Hobstin, 1938 zur Gemeinde Schönwalde am Bungsberg zusammengeschlossen worden sind.
Flaggenbeschreibung:
Auf weißem, oben und unten mit einem roten Randstreifen abschließenden Flaggentuch die Figuren des Gemeindewappens in flaggengerechter Tingierung, der Dreiberg - wie die übrigen Figuren - schwebend.