Wappengenehmigung/ -annahme: 16.12.1985
Flaggengenehmigung/ -annahme: 16.12.1985
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Über einem roten Sturzsparrenschildfuß in Silber drei fächerförmig gestellte grüne Farnwedel.
Historische Begründung:
Das Wappen der Gemeinde Fahrenkrug ist ein klassisches "sprechendes" Wappen. Durch die beiden Figuren wird der Ortsname bildlich dargestellt. Der Namensbestandteil "Fahren" wird sprachwissenschaftlich korrekt als "Farn" gedeutet und dementsprechend durch drei Farnwedel ausgedrückt.
"Kroch", hochdeutsch "Krug", ist die alte niederdeutsche Bezeichnung für "Ecke, Winkel, Biegung". Durch eine entsprechende, winkelförmige Strukturierung setzt der Schildfuß den zweiten Namensbestandteil ins Bild.
Die Farben des Wappens sind mit Silber und Rot die holsteinischen, ergänzt um das natürliche Grün der Farnpflanze.
Flaggenbeschreibung:
Auf weißem, oben von einem breiten grünen, unten von einem breiten roten Streifen begrenzten Flaggentuch die grünen Farnwedel des Gemeindewappens. Der untere Randstreifen zeigt unterhalb der Farnwedel einen gestürzt-sparrenförmigen Einschnitt.