Wappengenehmigung/ -annahme: 26.09.1985
Flaggengenehmigung/ -annahme: 18.10.2001
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Geviert. 1 in Blau ein schräg gelegter, aus drei Ähren bestehender silberner Weizenfruchtstand, 2 in Silber ein schräglinker roter Wechselzinnenbalken, 3 in Silber ein schräglinker roter Balken, 4 in Blau ein gestürzter, schräger silberner Eichenzweig mit drei Blättern.
Historische Begründung:
Das 1316 erstmals genannte Wankendorf lag nach Ausweis mehrerer Flurnamen in einem ausgedehnten Waldgebiet, das teilweise erst im 17. und im 18. Jh. für den Bedarf von Glashütten gerodet wurde. Im 18. und frühen 19. Jh. erfolgten weitere Einschläge für den Betrieb von Ziegeleien und ließen die heutige Agrarlandschaft entstehen. Diese Entwicklung findet Ausdruck in den gegenständig angeordneten Figuren des Weizenährenfruchtstandes und des Eichenzweiges.
Der Ort war viele Jahrhunderte lang verhältnismäßig klein. Seine wirtschaftliche Struktur und seine Bevölkerungszahl erfuhren einen tiefgreifenden Wandel durch den Bau der Eisenbahnlinie Neumünster-Ascheberg-Neustadt 1864, die heutige Bundesbahnstrecke, und durch die Anlage der Kleinbahn Kiel-Segeberg 1911, welche die Nord-Süd-Verbindung herstellte, bis 1961 bestand und jetzt durch die seit 1951 immer stärker ausgebaute Bundesstraße 404 zwischen Kiel und der Autobahn Hamburg-Lübeck ersetzt ist. Wankendorf wurde im Schnittpunkt dieser Verkehrslinien zunehmend zum Standort größerer Gewerbe- und Handelsbetriebe, zu einem ländlichen Zentralort und dem Sitz eines Amtes. Entsprechend diesem Strukturwandel symbolisieren der profilierte und der glatte Balken die Bahn- und Straßenverbindungen, die das gegenwärtige Wankendorf schufen.
Die Tingierung ist in den Farben des Landes Schleswig-Holstein gehalten.
Flaggenbeschreibung:
Auf dem von Weiß und Rot gevierten Flaggentuch das Gemeindewappen in flaggengerechter Tinktur.