Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein

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Gemeinde Todenbüttel, Kreis Rendsburg-Eckernförde

Wappen Gemeinde Todenbüttel, Kreis Rendsburg-Eckernförde
Wappen

Wappengenehmigung/ -annahme: 19.04.1985

Flaggengenehmigung/ -annahme: 19.04.1985

Entwurfsautoren:Wappenfiguren:

Flagge Gemeinde Todenbüttel, Kreis Rendsburg-Eckernförde
Flagge

Wappenbeschreibung:
Von Blau und Silber schräglinks im Wellenschnitt geteilt mit zwei Eichenblättern in verwechselten Farben.

Historische Begründung:
Das Gemeindewappen von Todenbüttel nimmt durch seine Schlichtheit und seinen Beziehungsreichtum für sich ein. Die Teilung des Wappens und die Zweizahl der Eichenblätter nehmen Bezug auf den Zusammenschluß der Dörfer Todenbüttel und Maisborstel zu einer Gemeinde im Jahre 1938. Ebenso verdeutlicht der Wellenschnitt als Teilungslinie die Lage der Ortschaft an der Todenbüttler Au, die von drei auf dem Gemeindegebiet entspringenden Auen Zufluß erhält. Zugleich ist die Form der Schildteilung ein Zitat aus dem Wappen der übergeordneten Kommunalkörperschaft, des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Die Eichenblätter sind ferner Stellvertreter für den großen "Rendsburger Wald", in dem beide Dörfer einst lagen. Die blaue wie die silberne Schildfarbe weisen auf den Reichtum an natürlichen Gewässern im Gemeindegebiet hin.

Flaggenbeschreibung:
Im Liek das Gemeindewappen ohne Schild in flaggengerechter Tingierung. Das fliegende Ende ist in neun abwechselnd blaue und weiße waagerechte Streifen geteilt.