Wappengenehmigung/ -annahme: 15.04.1985
Flaggengenehmigung/ -annahme: 20.02.1986
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Auf rotem Schildfuß, darin ein von zwei goldenen Ähren begleitetes silbernes (holsteinisches) Nesselblatt, in Gold der neugotische, mit einem Satteldach abschließende rote Turm der Schönkirchener Kirche, in den Oberecken begleitet von zwei roten heraldischen Rosen.
Historische Begründung:
Die Kirche als Hauptmotiv des Wappens der Gemeinde Schönkirchen ist zunächst "redendes" Symbol für den zweiten Bestandteil des Ortsnamens.
Die Rosen als Beizeichen der Kirche sollen mit Rücksicht auf die ihnen im allgemeinen entgegengebrachten Empfindungen das Eigenschaftswort "schön" im Gemeindenamen bildlich zum Ausdruck bringen.
Außerdem weisen der Kirchturm auf die 1236 oder 1237 gebaute Kirche des Ortes und die Rosen auf die Gottesmutter Maria als Patronin dieser Kirche hin, deren Attribut neben der Lilie auch die Rose ist. Die Kirche soll von Graf Johann I. von Holstein gegründet worden sein. Für ihn steht das Nesselblatt im Schildfuß des Wappens.
Die Landwirtschaft als die traditionelle, auch heute noch weithin gültige Wirtschaftsgrundlage im Ort wird in den Ähren im Schildfuß angedeutet.
Flaggenbeschreibung:
Auf in einen blauen, einen weißen und einen roten waagerechten Streifen im Verhältnis von ungefähr 2:1:1 geteiltem Flaggentuch das Gemeindewappen, deutlich aus der Mitte in Richtung auf die Stange und den oberen Rand hin verschoben.