Wappengenehmigung/ -annahme: 24.11.1998
Flaggengenehmigung/ -annahme: 12.08.1999
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Silber unter einem blauen Wellenbalken ein flacher, erhöhter blauer Sparren, der die Giebelseite eines roten steinernen Hauses einschließt mit Treppengiebel, drei gotischen Fenstern im Dachgeschoss, das mittlere höher, und einem spitzgiebeligen Vorhaus.
Historische Begründung:
Dem Ortsnamen Schinkel liegt die Bedeutung "Schenkel" (Winkel) im geographischen Sinn zugrunde. Das soll mit dem blauen Winkel auf silbernem Grund ausgedrückt werden. Der blaue Winkel kann auch an die Umwandlung bzw. Begradigung der Eider in den "Eiderkanal und spätere Kanalbauten" erinnern. Er kann weiter bedeuten, dass in neuerer Zeit die Technik in mancher Weise die Gemeinde beeinflusst. Schließlich taucht im Verlaufe des Reststückes des Eiderkanals am Gut Rosenkranz dieser Winkel auf.
Der Wellenbalken soll daran erinnern, dass ursprünglich Gut und Dorf an einem Flussbogen der Eider lagen.
Die Burg erinnert an die bei der Gründung Schinkels erbaute Wasserburg. Die Zeichnung der Burg ist nach einer Zeichnung von Woldemar von Rosenkrantz ausgeführt, die am meisten der Darstellung in der sogenannte "Rantzauischen Tafel" entspricht.
Flaggenbeschreibung:
Auf weißem Flaggentuch die Figuren des Gemeindewappens, der Wellenbalken durchgehend und unter dem steinernen Haus, der Sparren über diesem und an beiden Seiten durch einen Balken parallel zum oberen Flaggenrand verlängert.