Wappengenehmigung/ -annahme: 11.09.1984
Flaggengenehmigung/ -annahme: 27.01.1986
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Blau drei fächerförmig angeordnete, in der Stengelmitte gekreuzte goldene Weizenähren, beseitet rechts von der vorderen, links von der hinteren Hälfte eines silbernen Rades.
Historische Begründung:
Die zentrale Figur des Wappens, das geteilte Rad, bezieht sich in mehr als einer Hinsicht auf die Gemeinde Klein Rönnau.
Im Hinblick darauf, daß Klein Rönnau seit alters Standort einer Mühle ist, kann die Wappenfigur als Mühlrad und damit als Repräsentant des traditionellen Müllergewerbes gelten. Die am Ausfluß des Segeberger Sees in die Trave gelegene Wassermühle wird vermutlich schon im Mittelalter erbaut worden sein. 1796 kam eine Windmühle hinzu, die knapp 100 Jahre danach vom Blitz zerstört und wenig später wieder aufgebaut wurde.
Außerdem berichtet das geteilte Rad, als Wagenrad gesehen, davon, daß die alte Heer- und Handelsstraße von Dithmarschen nach Lübeck, die Lübsche Trade, mitten durch den Ort führte. Die Radteilung versinnbildlicht die hier über die Trave gebaute Rönnauer Brücke.
Schließlich ist das Rad als allgemeines Sinnzeichen Hinweis auf den Ablauf der Zeit, den Wechsel der Geschlechter und den gesellschaftlichen Wandel. Die Teilung der Figur deutet an, daß der Fortschritt nicht ohne Brüche abläuft.
Die Ähren zwischen den Radhälften sagen aus, daß der Ort seinem Ursprung nach ein reines Bauerndorf war.
Der blaue Schildgrund des Wappens verweist auf den Gewässerreichtum des Gemeindegebietes. Die Trave, die Rönnau, der Segeberger See und der Klüthsee tragen in heutiger Zeit zum hohen Freizeitwert der Region bei.
Flaggenbeschreibung:
Auf blauem Flaggentuch die Figuren des Gemeindewappens (ohne Schild) in flaggengerechter Tingierung. Oben und unten unweit des Randes jeweils ein schmaler gelber Streifen.