Wappengenehmigung/ -annahme: 18.07.1984
Flaggengenehmigung/ -annahme: 22.03.2002
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Grün auf silbernem Dreiberg, belegt mit einem roten Schild, darin ein silbernes Nesselblatt, drei silberne Laubbäume.
Historische Begründung:
Das Wappenbild ist im wesentlichen auf den Ortsnamen bezogen. "Horst" bedeutet im alten Sprachgebrauch eine bewaldete Anhöhe und ist deshalb im Wappen durch einen mit einer Baumgruppe bestandenen Dreiberg wiedergegeben. Da es mehrere Orte dieses Namens in Deutschland gibt, ist zur Unterscheidung das Nesselblatt als Hinweis auf die Lage in Holstein hinzugefügt worden.
Im übrigen sind Ortsname und Wappenbild Ausdruck der Ortslage. Zwar mißt die "Horster Anhöhe" nur 12 m, doch aus der Sicht der vorgelagerten Elbmarsch ist dieser Hügel eine merkliche Erhebung.
Durch die Baumgruppe wird zugleich die vor der Besiedlung starke Bewaldung der Region angedeutet, die auch heute noch in beachtlichen Resten vorhanden ist.
Horst gehörte zum ältesten Besitz des Klosters Uetersen.
Flaggenbeschreibung:
Auf grünem Flaggentuch die Figuren des Gemeindewappens in flaggengerechter Tinktur.