Wappengenehmigung/ -annahme: 16.02.1984
Flaggengenehmigung/ -annahme: 11.10.1993
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Über blau-silbernen Wellen in Gold ein grüner Eichbaum.
Historische Begründung:
Der Inhalt des Wappens der Gemeinde Holtsee ist vorzugsweise auf die Wiedergabe des Ortsnamens abgestellt. Die Bedeutung "Waldsee" wird durch den Eichbaum und den Wellenschildfuß stellvertretend ins Bild gesetzt. Damit wird das Gemeindewahrzeichen als "redendes" Wappen charakterisiert.
Die Benennung des Ortes ist auf die topographische Lage am gleichnamigen See inmitten des Dänischen Wohlds zurückzuführen, eines spät besiedelten, vormals dichten Waldgebietes.
Das im 13. Jh. erstmals erwähnte Dorf "Holtse" gehörte seit dem Mittelalter zum Gut Hohenlieth.
Zusammen mit dem Harzhof, einem ehemaligen Meierhof des Gutes Hohenlieth, der 1806 selbst zum Gut erhoben worden war, wurden nach Auflösung der Gutsbezirke im Jahre 1928 Hohenlieth und Holtsee zur Gemeinde Holtsee vereinigt.
Im Naturpark "Hüttener Berge" gelegen, gilt Holtsee heute als Naherholungsziel. Die Landwirtschaft, nach wie vor Lebensgrundlage der Ortsbewohner, spiegelt sich in der Schildfarbe Gold als derjenigen des reifen Getreides.
Flaggenbeschreibung:
Auf gelbem Flaggentuch der grüne Eichbaum des Gemeindewappens. Unweit des oberen und unteren Flaggenrandes jeweils ein gewellter, schmaler blauer Streifen.