Wappengenehmigung/ -annahme: 04.08.1982
Flaggengenehmigung/ -annahme: 24.10.1984
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Über blauem Schildfuß, darin ein linksgewendetes goldenes Muschelhorn, in Gold ein roter Leuchtturm mit silbernem Mittelteil, von dessen Laterne beidseitig Blitzsignale in Form vierstrahliger roter Sterne ausgehen.
Historische Begründung:
Die Ortsbezeichnung Hörnum leitet sich von dem nordfriesischen Wort "Hörn" in der Bedeutung "Horn, Landvorsprung" ab. Der Hörnumer Nehrungshaken, die Südspitze der Insel Sylt, besteht aus Strandwällen und befestigten Wanderdünen.
Als Teil der Gemeinde Rantum erhielt Hörnum 1901 eine Dampferanlegestelle und zwei Jahre später einen Bahnhof. Im Ersten und Zweiten Weltkrieg erlangte der Ort als Funkstation und Seefliegerhorst militärische Bedeutung. Erst 1948 wurde Hörnum eine eigenständige Gemeinde. In jüngster Zeit entwickelte sich der Ort zu einem beliebten Seebad; der südliche Nehrungshaken ist seit 1972 Naturschutzgebiet.
In Hörnum steht das größte Leuchtfeuer an der norddeutschen Küste; daher wurde der 1907 in Betrieb genommene Leuchtturm als Hauptfigur in das Zentrum des Wappens gestellt.
Das Muschelhorn im blauen Schildfuß ist bildliche Umsetzung sowohl des Gemeindenamens als auch der Morphologie des vom Meer umgebenen Gemeindegebietes.
Die Tingierung von Gold, Rot und Blau verwendet die nordfriesischen Farben.
Flaggenbeschreibung:
Auf in einen oberen gelben und in einen unteren blauen Streifen gleichmäßig geteiltem Flaggentuch die Figuren des Gemeindewappens.