Wappengenehmigung/ -annahme: 16.03.1982
Flaggengenehmigung/ -annahme: 23.03.1990
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Durch eine erniedrigte, durchgehende, aus Granitquadern mit drei bogenförmigen Durchlässen gemauerte silberne Brücke von Grün und Blau geteilt. Oben zwei aufrechte, auswärts geneigte goldene Eichenblätter.
Historische Begründung:
Die Hauptfigur des Wappens der Gemeinde Schmalfeld bildet ein historisches Bauwerk, die um 1800 aus Granitquadern errichtete Bogenbrücke, die über die Schmalfelder Au führt. In den Augen der Gemeindeöffentlichkeit genießt diese historische Brücke schon seit langem das Ansehen eines offiziellen Wahrzeichens.
Die Eichenblätter im Wappen bezeichnen die bewaldete Umgebung des Ortes. Heute sind diese Waldgebiete zum Staatsforst "Schmalfelder Wohld" zusammengefaßt.
Die Schildfarben Grün und Blau sind der Naturlandschaft entlehnt und beziehen sich auf Waldbestände und Feldflur einerseits und auf den Reichtum an Fließgewässern im Gemeindegebiet andererseits.
Flaggenbeschreibung:
Auf weißem, oben von einem grünen, unten von einem blauen Randstreifen begrenztem Flaggentuch das Gemeindewappen in flaggengerechter Tingierung.