Wappengenehmigung/ -annahme: 30.05.1980
Flaggengenehmigung/ -annahme: 11.11.1991
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Gespalten von Rot und Silber. Vorn das silberne holsteinische Nesselblatt, belegt mit einem sechsspeichigen blauen Mühlrad, hinten, aus dem unteren Schildrand hervorkommend, das blaue Dach und der blaue Turm der Schenefelder Kirche.
Historische Begründung:
Die im frühen 9. Jh. erbaute Kirche in Schenefeld ist der älteste Steinbau nördlich der Elbe. Schenefeld war wohl ursprünglich Hauptort des altsächsischen Holstengaues, das nachmalige Kirchspiel dessen Mutterkirchspiel. Deshalb wurde das allgemein bekannte Symbol Holsteins, das Nesselblatt, mit Bedacht in das Wappen dieser Gemeinde aufgenommen.
Die Kirche selbst, älteste Taufkirche in Holstein, war dem heiligen Bonifatius geweiht. Auf Wunsch der Gemeinde Schenefeld wurde allerdings nicht das ebenso landesgeschichtlich wie kunsthistorisch hochbedeutende frühmittelalterliche Kirchenschiff, sondern der heutige Turm, eine Nachbildung des ehemals vorhandenen barocken Turmaufsatzes, als Zeugnis der mehr als elfhundertjährigen Tradition als Kirchort ergänzend in das Wappen einbezogen.
Das Mühlrad erinnert an die vormalige Erbpachtmühle und den daraus hervorgegangenen, früher selbständigen Ortsteil Neumühlen.
Die Schildfarben Rot und Silber betonen noch einmal die Bedeutung des Ortes für die ältere holsteinische Geschichte. Die blaue Tinktur der Figuren vervollständigt die Landesfarben.
Flaggenbeschreibung:
Auf vorn rotem, hinten weißem Tuch die Figuren des Gemeindewappens in flaggengerechter Tingierung, deutlich aus der Mitte nach oben versetzt.