Wappengenehmigung/ -annahme: 09.04.1980
Flaggengenehmigung/ -annahme: 29.07.1991
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Blau auf silbernem, mit einem widersehenden, springenden roten Wolf belegten Dreiberg drei mit ihren Ästen ineinander verschlungene silberne Laubbäume.
Historische Begründung:
Das Wappen stellt die Gemeinde Stadum durch die Naturlandschaft, die Geschichte und die Zugehörigkeit zum Land Schleswig-Holstein dar. Die schleswig-holsteinischen Farben Blau, Silber (Weiß) und Rot bilden das farbliche Grundmuster des Wappens. Der Dreiberg steht für die vor 1900 aufgeforstete Erhebung des Langenbergs, der die Naturlandschaft in der Umgebung Stadums überwiegend bestimmt.
Der springende Wolf in der Mitte des Dreibergs weist auf die Bedeutung des 1935 eingemeindeten Gutes Fresenhagen für Stadum seit dem 15. Jh. hin. Der Wolf ist das Wappentier der langjährigen Besitzer Fresenhagens, der Familie von der Wisch. Stadums Bewohner waren bis zum Ende des 19. Jh. von den Geschicken des Gutes abhängig.
Die drei Bäume über dem Dreiberg deuten zweierlei an: Als "Holz" in der Bedeutung Wald sind sie "sprechender" Hinweis auf den erst 1974 eingemeindeten Ortsteil Holzacker. Mit ihrer besonderen Darstellung sind sie aber auch der Versuch, die historischen Krattwälder des Langenbergs und seiner Umgebung vor der Aufforstung in heraldischer Stilisierung abzubilden. Durch die besondere Nutzung wuchsen die Bäume als dünne, niedrige, miteinander verschlungene Triebe nach.
Flaggenbeschreibung:
Inmitten eines im Verhältnis 2:1 geteilten, oben blauen, unten weißen Flaggentuches die Figuren des Gemeindewappens in flaggengerechter Tingierung.