Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein

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Gemeinde Linden, Kreis Dithmarschen

Wappen Gemeinde Linden, Kreis Dithmarschen
Wappen

Wappengenehmigung/ -annahme: 26.06.1974

Flaggengenehmigung/ -annahme: 14.12.1987

Entwurfsautoren:Wappenfiguren:

Flagge Gemeinde Linden, Kreis Dithmarschen
Flagge

Wappenbeschreibung:
Gespalten von Silber und Rot. Vorn in schwarzem, mit einem silbernen Balken belegtem Schildfuß wurzelnd ein grüner Lindenbaum am Spalt, der einen kleineren, ebenfalls im Schildfuß wurzelnden grünen Lindenbaum teilweise überdeckt. Hinten am Spalt das silberne holsteinische Nesselblatt.

Historische Begründung:
Der gespaltene Wappenschild bezieht sich mit der Figur der Linde in der vorderen Hälfte auf den Ortsnamen und durch das Nesselblatt in der hinteren Hälfte auf die postamtliche Bezeichnung des Ortes: "Linden/Holstein". Die Lindenbäume sind die bildliche Darstellung des Ortsnamens, der vermutlich "zu den Linden" oder "Siedlung bei den Linden" bedeutet. Steinzeitliche Funde belegen eine weit zurückliegende Besiedlung. Der Schildfuß deutet auf die landwirtschaftliche Tradition und der Wellenbalken auf den Reichtum der Gemeinde an natürlichen Gewässern. Die Betonung der Zugehörigkeit zum heutigen Landesteil Holstein durch das Nesselblatt hat einen besonderen Grund. Weltweit gibt es ungefähr 250 Orte mit dem Namen Linden. Diese Tatsache veranlaßte 1961 die Einwohner, sich mit diesen Gemeinden in Verbindung zu setzen. Der Titel dieser Aktion lautete "Linden grüßt Linden". Es kamen über 20 partnerschaftliche Verbindungen zwischen den gleichnamigen Orten zustande, die daraufhin zur Unterscheidung ihre Namen durch Zusätze ergänzten. Die eigenwillige Form der Linde ist angeblich stereotyper Bestandteil aller "Linden-Orte", die ein Wappen führen. Wegen ihrer völkerverbindenden Aktivitäten, die sich auch in der zusätzlichen Aufnahme des europäischen Sternenkranzes in die Flagge niederschlagen, wurde die Gemeinde 1977 mit der Ehrenfahne des Europarates geehrt.

Flaggenbeschreibung:
Auf gleichmäßig in eine vordere blaue und eine hintere weiße Hälfte geteiltem Flaggentuch das Gemeindewappen in flaggengerechter Tingierung, umgeben von einem zwölfteiligen Sternenkranz in verwechselten Farben.