Wappengenehmigung/ -annahme: 07.08.1972
Flaggengenehmigung/ -annahme: 13.08.1996
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Gold ein blaues Antoniuskreuz, beiderseits begleitet von je einem grünen Eichenblatt.
Historische Begründung:
Die erste urkundliche Erwähnung des Adelshofes "Moerker" im Jahre 1391 steht im Zusammenhang mit einem Besitzwechsel: Die hier ansässige Familie von Lembeck veräußerte den Hof mit einer Mühle, Teichen und umfangreichen Ländereien an den Konvent der Antoniterkongregation aus dem mecklenburgischen Tempsin. Die Mönche richteten ein Kloster ein und erwarben weitere Besitzungen in der Umgebung. Die Zeit dieser geistlichen Herrschaft wird durch das blaue Antonius-Kreuz, auch ägyptisches Kreuz genannt, im Wappen angesprochen, das die Antoniter auf ihrer schwarzen Tracht trugen und das auch im Siegel des Klosters geführt wurde.
Das Kreuz als Symbol für Mohrkirch blieb auch nach der Säkularisation erhalten und fand Eingang in das Siegel der 1778 gegründeten Mohrkirchharde. Bis heute vertritt das Kreuz neben den Zeichen der anderen Angeliter Harden Mohrkirch im Wappen der Landschaft.
Die das Kreuz im Wappen begleitenden Eichenblätter weisen auf den ehemals reichen Bestand an Eichbäumen in dieser Region hin.
Die Farben Gold und Blau zeigen an, daß Mohrkirch im Landesteil Schleswig gelegen ist.
Flaggenbeschreibung:
Inmitten eines gelben Flaggentuches das von zwei grünen Eichenblättern begleitete blaue Antoniuskreuz des Gemeindewappens.