Wappengenehmigung/ -annahme: 06.08.1970
Flaggengenehmigung/ -annahme: 24.09.2009
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Gold ein aufrecht stehender grüner Erlenzweig mit fünf Blättern über blauem Wellenbalken im Schildfuß.
Historische Begründung:
Der Erlenzweig im Wappen der Gemeinde Ellerbek gibt nach dem Verfahren des "pars pro toto", d. h. der nur teilweisen Darstellung eines Gegenstandes, die "Eller", also die Erle, bildlich wieder. Der Wellenbalken steht für den Bach, niederdeutsch "Bek". Durch beide Figuren wird der Ortsname also "redend" wiedergegeben.
Ebenso wie Ellerau bedeutet der Gemeindename Ellerbek "Erlenbach". Der sprachliche Unterschied ist unbedeutend. Sachlich kann er jedoch durch eine andere Topographie begründet sein. Eine Au bedeutet in den meisten Fällen einen Wasserlauf in einer Wiesenlandschaft, während ein Bach auch in steinigem oder waldreichem Gebiet fließen kann. Das ist hier der Fall: Ellerbek gehörte bis ins letzte Jahrhundert zur Hausund Waldvogtei Pinneberg und beherbergte auf seiner Feldmark neben mehreren, den Ortsangesessenen gehörenden "Buschkoppeln", d.h. mit Gehölzen bestandenen Flurstücken, das königliche "Ellerbeker Gehege".
Der Holzreichtum des Ortes hat zu einem gewissen Wohlstand geführt, der sich in der goldenen Schildfarbe andeutet.
Flaggenbeschreibung:
Auf gelbem Flaggentuch die Figuren des Gemeindewappens in flaggengerechter Tinktur.