Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein

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Gemeinde Ellerau, Kreis Segeberg

Wappen Gemeinde Ellerau, Kreis Segeberg
Wappen

Wappengenehmigung/ -annahme: 29.06.1964

Flaggengenehmigung/ -annahme: 18.05.1989

Entwurfsautoren:Wappenfiguren:

Flagge Gemeinde Ellerau, Kreis Segeberg
Flagge

Wappenbeschreibung:
In Gold ein schräglinker blauer Wellenbalken, begleitet von zwei schwarzen Erlenzweigen mit grünen Blättern und schwarzen Kätzchen (oberer Zweig) bzw. schwarzen Zapfen (unterer Zweig), der obere Zweig nach links, der untere nach rechts gewandt.

Historische Begründung:
Der Ortsname Ellerau bedeutet "Fluß bei den Erlen". Diese Wortdeutung bestimmt den Bildinhalt des Wappens, der den Ortsnamen also "sprechend" zum Ausdruck bringen will. Darüber hinaus symbolisieren die Zweige die zahlreichen Erlengehölze auf dem Gemeindegebiet und der Wellenbalken die kleine in diesem vorhandene, in die Pinnau mündende Au, die beide schon den Ortsnamen bestimmt haben. Vermutlich in älterer Zeit Bestandteil eines gleichnamigen Meierhofes, gehörte Ellerau bis 1867 zum Gut Kaden. Danach wurde es selbständige Gemeinde. 1928 wurde der aufgelöste Gutsbezirk Kaden nicht dieser Gemeinde, sondern dem benachbarten Alveslohe eingegliedert.

Flaggenbeschreibung:
Auf gelbem, oben und unten von einem blauen Streifen begrenztem Flaggentuch der obere Erlenzweig des Gemeindewappens, jedoch mit grünen Holzteilen und Blütenständen, nach vorn, in die Mitte des Lieks, verschoben.