Wappengenehmigung/ -annahme: 29.11.1961
Flaggengenehmigung/ -annahme: 27.08.1974
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Grün auf goldenem Dreiberg, der von einem blauen Wellenbalken durchzogen wird, ein silberner Reiter in der Tracht des 16. Jh. auf silbernem Pferd.
Historische Begründung:
Ein Reiter aus dem 16. Jh., hoch zu Roß, ist das Wahrzeichen der Gemeinde Großhansdorf.
Um die Mitte des 15. Jh. erwarb die Stadt Hamburg das Dorf Großhansdorf durch Kauf. Zusammen mit dem nahegelegenen Schmalenbek und anderen Nachbardörfern bildete es die sogenannten "Walddörfer", die durch die hamburgische Landherrenschaft verwaltet wurden. Als Verbindungsorgan zu den entlegenen Walddörfern benutzte die Landherrenschaft berittene Boten, die sogenannten "Waldreiter".
Dieser ebenso durch seine Amtsautorität wie durch sein Äußeres imponierende Beamte der Landesherrschaft wurde zum Wahrzeichen der Walddörfer.
Die grüne Schildfarbe bezieht sich darauf, daß Großhansdorf noch heute ein Dorf im Walde ist.
Die hügelreiche Landschaft inmitten des Waldes ist durch den Dreiberg angedeutet. Die zahlreichen Bäche, Teiche und Auen im Gemeindegebiet werden durch den blauen Wellenbalken vertreten.
Flaggenbeschreibung:
Die Gemeindeflagge zeigt auf grünem Tuch den Waldreiter und die übrigen Figuren des Gemeindewappens in flaggengerechter Tingierung.