Wappengenehmigung/ -annahme: 22.08.1960
Flaggengenehmigung/ -annahme: 18.03.1963
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Blau ein oben von zwei goldenen Eichenblättern begleiteter silberner Sparren, innerhalb dessen ein goldenes Pflugeisen; darunter in silbernem, durch Wellenschnitt abgeteiltem Schildfuß ein blauer Fisch.
Historische Begründung:
Der Fisch im Wappen der Gemeinde Heikendorf repräsentiert das alte Fischerdorf Möltenort mit seinem Fischereihafen an der Kieler Förde. Die Pflugschar steht für die früheren Bauerndörfer Alt und Neu Heikendorf, in denen die Landwirtschaft vorherrschende Erwerbsgrundlage war.
1913 wurden Alt Heikendorf und Möltenort zur Gemeinde Heikendorf vereinigt. 1928 beschlossen Heikendorf und Neu Heikendorf ihre Zusammenlegung unter Einbeziehung des aufgelösten Gutsbezirks Schrevenborn unter dem Namen Heikendorf. Der umfangreiche, teils sehr alte Eichenbestand im Gut Schrevenborn und im Ortsteil Kitzeberg ist in den Eichenblättern im Wappen angedeutet.
Der Sparren symbolisiert gleichsam das gemeinsame Dach der heutigen Gemeinde, unter dem die Ortsteile zusammengeschlossen sind, und zugleich die in allen noch heute anzutreffende Form des niederdeutschen Fachhallenhauses.
Flaggenbeschreibung:
Die Flagge der Gemeinde Heikendorf zeigt im Liek den Inhalt des Gemeindewappens ohne Schild, das fliegende Ende von Weiß und Blau neunmal geteilt.