Wappengenehmigung/ -annahme: 11.05.1959
Flaggengenehmigung/ -annahme: 11.05.1959
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Schräglinks durch Wellenschnitt geteilt. Rechts in Rot ein goldenes, aus der Teilungslinie hervorkommendes Wikingerboot, dessen Vordersteven in einem Drachenkopf mit schwarzer, herausgeschlagener, pfeilförmiger Zunge endet, links in Silber zwei blaue, schräglinke Wellenbalken.
Historische Begründung:
Die schräge Teilung des Wappens der Gemeinde Wenningstedt im Wellenschnitt versinnbildlicht, in Verbindung mit den parallelen Wellenbalken des unteren Feldes, die in einer Gemeinde auf der Insel Sylt besonders spürbare Gewalt des Meeres.
Seefahrt und Fischfang bildeten von Anbeginn bis in das 19. Jh. die hauptsächliche Erwerbstätigkeit der Wenningstedter. Mit Gründung des Seebades 1859 entwickelte sich der Fremdenverkehr zunehmend zum dominierenden Wirtschaftszweig.
Das Wikingerschiff symbolisiert als historischer Schiffstyp die wechselvolle Vergangenheit des Ortes. Wenningstedt soll ehemals ein bedeutender friesischer Hafenort gewesen sein. Zugleich bezeugt das Schiff den Wagemut und die Initiative der "Uthland-Friesen".
Die "Friesenfarben" Blau, Gold und Rot sind auch die Farben der Insel Sylt. Blau, Silber und Rot sind die Farben Schleswig-Holsteins. Beide Farbdreiklänge werden im Wappen verwendet, um die Zugehörigkeit der Gemeinde zu Friesland und zum Land Schleswig-Holstein zum Ausdruck zu bringen.
Flaggenbeschreibung:
Die Flagge zeigt inmitten eines gelben Feldes, etwas zur Stange hin verschoben, das Gemeindewappen.