Wappengenehmigung/ -annahme: 10.08.1951
Flaggengenehmigung/ -annahme: 19.04.1985
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Silber über blaugewelltem Schildfuß eine rote Klappbrücke, zwischen deren aufgezogenen Hälften der Bug eines einmastigen roten Bootes sichtbar wird.
Historische Begründung:
Der bereits Ende des 11. Jh. als "Holigenstat" nachgewiesene Ort liegt an beiden Ufern der Stör. Die im Wappen abgebildete Klappbrücke, die beide Uferseiten verbindet, stammt aus dem 16. Jh. Als zentrale Figur bildet sie das eigentliche Wahrzeichen der Gemeinde.
Die Stör, dargestellt durch den Wellenschildfuß, war ein wichtiger Schiffahrtsweg, der den Zubringerhandel von der Elbe nach Itzehoe ermöglichte. Der Wasserweg als Handelsund Verkehrsverbindung wird durch das Boot im Wappen ausgedrückt.
Heiligenstedten war eine der ältesten Kirchengründungen im Lande, die, wie der Ortsname nahelegen könnte, vielleicht ein älteres Heiligtum ersetzte.
1928 wurde der aufgelöste Gutsbezirk Heiligenstedten mit der gleichnamigen Landgemeinde zur heutigen Gemeinde vereinigt.
Die Wappenfarben sind diejenigen Schleswig-Holsteins.
Flaggenbeschreibung:
Auf in einen oberen blauen und einen unteren weißen Streifen gleichmäßig geteiltem Flaggentuch das Gemeindewappen in flaggengerechter Tingierung, etwas aus der Mitte nach oben hin verschoben.