Wappengenehmigung/ -annahme: 13.04.1950
Flaggengenehmigung/ -annahme: 13.05.1996
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Geteilt und halb gespalten. Oben in Blau ein goldenes Damwildgeweih auf dem Schädelknochen, unten rechts in Rot eine goldene Ähre, links die beiden Oldenburger Balken rot in Gold.
Historische Begründung:
Das Wappen der Gemeinde Lensahn nimmt Bezug auf den Landschaftscharakter, die wirtschaftliche Struktur und die Geschichte des Ortes.
Die goldene Wildschaufel verweist auf den beachtlichen Damwildbestand im Gemeindegebiet als Folge des Waldreichtums der Region. Neben der Holzbewirtschaftung stellt die Agrarwirtschaft den bedeutendsten Erwerbszweig des Ortes dar. Da die Landwirtschaft den Ort bis zur Gegenwart vorwiegend prägt, ist sie im Wappen durch die Ähre vertreten.
Das Oldenburger Wappen mit den roten Balken im unteren linken Feld steht für die großherzoglich-oldenburgischen Fideikommißgüter, von denen das zur Gemeinde gehörige Gut Lensahnerhof eines ist.
Bis 1928 war das Dorf Lensahn Bestandteil des gleichnamigen adligen Gutes bzw. Gutsbezirks. Die Gemeinde Lensahn entstand in diesem Jahr durch Zusammenlegung eines Teils des Gutsbezirks Lensahn, mit dem Ort und dem Gutshof, und des Gutsbezirks Petersdorf.
Flaggenbeschreibung:
Auf einem in ein oberes und ein unteres Viertel im Liek und ein oberes und ein unteres Viertel im fliegenden Ende geteilten Flaggentuch die Figuren des Gemeindewappens in folgender Anordnung: 1: die goldene Wildschaufel in Blau; 2 und 3: die roten Balken in Gold; 4: die goldene Ähre in Rot.