Wappengenehmigung/ -annahme: 15.05.1948
Flaggengenehmigung/ -annahme: 21.08.1995
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Blau der freischwebende holsteinische Wappenschild (in Rot ein silbernes Nesselblatt), auf dessen oberem Rand ein schwarzes flaches Gefäß (Quelleneinfassung) steht, aus dem nach rechts und links je drei lange Wellenlinien sich an beiden Seiten des Nesselblatts herunterziehen. Über der Quelle ein schwebendes goldgelocktes Menschenhaupt.
Historische Begründung:
Das Gemeindewappen ist zunächst "redend" gemeint. Der Name Bornhöved bedeutet "Quellenhaupt". Dieses wird durch die wasserspeiende Schale und den darüber schwebenden Kopf ausgedrückt. Die Bezeichnung "Quellenhaupt" geht darauf zurück, daß Eider, Stör und Schwentine auf dem Höhenrücken von Bornhöved entspringen.
Das holsteinische Nesselblatt deutet nicht nur auf die Zugehörigkeit des Ortes zu Holstein, sondern verweist auch auf mehrere für die Geschichte Holsteins wichtige Ereignisse: Nach der Schlacht auf dem "Schwentinefeld" von 798, in welcher Karl der Große im Bündnis mit den Abodriten die Sachsen bezwang, wurde das Gebiet slawisch besiedelt. Am 22. Juli 1227 besiegten hier Graf Adolf IV. und andere norddeutsche Fürsten und Städte den dänischen König Waldemar II. Dies bedeutete das Ende der dänischen Herrschaft über weite Gebiete des Ostseeraums. Im Mittelalter hielt der holsteinische Adel auf dem "Viert" bei Bornhöved seine Versammlungen ab. In dieser Zeit hatte der Ort möglicherweise für einige Jahrzehnte Stadtrecht. 1813 schließlich fand hier ein Gefecht zwischen dänisch-schleswig-holsteinischen und schwedisch-russisch-preußischen Truppen statt.
Das Wappen wurde in Anlehnung an ein "Stadtsiegel" des 15. Jh. gestaltet. Überlegungen, die heraldischen Härten zu mildern, wurden nicht verwirklicht.
Flaggenbeschreibung:
Auf blauem Flaggentuch die Figuren des Gemeindewappens in flaggengerechter Tingierung.