Wappengenehmigung/ -annahme: 12.09.1946
Flaggengenehmigung/ -annahme: 27.06.1988
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Über blauem Schildfuß, darin eine goldene Garbe, in Gold rechts eine grüne Eiche, an der unten ein silberner Stein lehnt, links eine eintürmige silberne Kirche mit roten Dächern; darüber zwei auswärts geneigte schwarze Ähren.
Historische Begründung:
Das Gemeindewahrzeichen von Ratekau wurde 1946 von der britischen Militärregierung als Siegel genehmigt, wird aber, trotz seiner heraldischen Schwächen, seither auch als Wappen geführt.
Die im Wappen dargestellte Ratekauer Feldsteinkirche mit ihrem auffälligen runden Turm ist die besterhaltene der sogenannten Vizelinkirchen. 1156 wurde sie von Graf Adolf II. von Holstein und dem späteren Lübecker Bischof Gerold in dem gleichnamigen historischen Zentrum des wendischen Gaues "Ratecowe" im Südosten Wagriens gegründet.
Die sogenannte Blüchereiche mit dem Gedenkstein erinnert an die ehrenvolle Kapitulation des preußischen Generals Blücher vor den Franzosen am 7. November 1806.
Die Getreideähren im Wappen betonen den Wert der Landwirtschaft, deren Erträge unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg von besonderer Bedeutung für die Ernährung der Bevölkerung waren, wie die doppelte Berücksichtigung der Figur zeigt.
Flaggenbeschreibung:
Auf oben blau, unten gelb tingiertem, in gleiche Hälften geteiltem Flaggentuch das Gemeindewappen in flaggengerechter Tingierung.