Wappengenehmigung/ -annahme: 30.11.2022
Flaggengenehmigung/ -annahme: 30.11.2022
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Von Rot und Grün durch einen breiten silbernen Wellenbalken, belegt mit zwei schweben-den blauen Wellenfäden, schräglinks geteilt. Oben zwei gegengewendete verstutzte silberne Pflugmesser und ein vierblättriges silbernes Kleeblatt.
Historische Begründung:
Das Dorf Düchelsdorf wurde 1337 zum ersten Mal urkundlich erwähnt. 1520 wurde es durch Hansestadt Lübeck als Exklave erworben. Durch das Groß-Hamburg- Gesetz 1937 kam es zum Kreis Herzogtum Lauenburg.
Düchelsdorf liegt auf der Kuppe eines Moränenzuges, der die umliegenden Dörfer deutlich überragt. Auf der Kuppe verläuft ein Straßenzug, der durch das im Wappen verlaufende Band stilisiert wird. Dieser Straßenzug bestimmt auch die Form des Dorfes als Straßendorf. Die Felder beiderseits der Höhenzug-Darstellung ist ein Symbol für die fruchtbare Ackerflur. Das Kleeblatt steht als Symbol für Glaube, Kraft und Beständigkeit der hier lebenden Bevölkerung. Die zwei Pflugmesser eines Pfluges sind ein Symbol für die Bewirtschaftung dieser fruchtbaren Böden, die auch eine Zukunft ein bestimmender Faktor für das Dorf sein wird.
Flaggenbeschreibung:
Auf dem nach Art des Wappens geteilten blau-grünen Flaggentuch die Figuren des Ge-meindewappens in flaggengerechter Tinktur