Wappengenehmigung/ -annahme: 28.02.2013
Flaggengenehmigung/ -annahme: 28.02.2013
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Über mit einer Spitze ohne Giebel versehenen blauem Schildfuß, darin ein silberner Wellenbalken, von Rot und Silber durch eine abgerundete Schrägstufe geteilt. Oben ein silbernes Flügelkreuz einer holländischen Windmühle, unten ein blaues Kreuz.
Historische Begründung:
Die Gemeinde Barlt liegt im Naturraum Dithmarscher Marsch am Westrand der Dithmarscher Geest. Das Wappen beschreibt durch seine Dreiteilung die naturräumliehe Situation der Gemeinde zwischen Klevhang und Nordsee und mit seiner Figurenwahl ihre historischen und charakteristischen Besonderheiten.
Die Holländermühle "Ursula" ist das weithin sichtbare Wahrzeichen der Gemeinde, eine Galeriemühle, die noch heute voll funktionsfähig ist. Die Mühlenflügel weisen darauf hin.
Das Christliche Kreuz bezieht sich auf die St Marien-Kirche, ein alter Backsteinbau mit Findlings-Fundamenten aus dem 15.Jahrhundert. Im Jahre 1428 trennte sich Barlt von dem damals dominierenden Meldorf und bildete ein eigenständiges Kirchspiel.
Die geschwungene Teilungslinie beschreibt den im östlichen Gemeindegebiet befindlicher» Klevhang. Das Deichprofil im Schildfuß weist auf die Bedeichungsmaßnahmen im 16. und 19.Jahrhundert hin und auf ihre Bedeutung für die Entwicklung dieses Ortes.
Der WellenschiIdfuß erinnert an die historischen Beziehungen zur Nordsee. Bis zur Errichtung des Speicherkoogs im Jahre 1970 hatte die Gemeinde einen eigenen Hafen von dem aus die Barlter Fischer zum Fischfang ausliefen.
Die Farben Blau, Weiß und Rot entsprechen den Landesfarben Schleswig-Holsteins.
Flaggenbeschreibung:
In dem nach Art des Wappens geteilten rot-weiß-blauem Liek die Figuren des Gemeindewappens in flaggengerechter Tinktur. Das fliegende Ende ist in abwechselnd sechs weiße, fünf rote Streifen oben und zwei blaue Streifen unten geteilt.