Wappengenehmigung/ -annahme: 04.05.1988
Flaggengenehmigung/ -annahme: 25.02.1989
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Von Rot und Silber vierzehnmal zur Schildmitte geständert, überdeckt mit einem blauen Schild, darin eine bewurzelte silberne Doppeleiche.
Historische Begründung:
Die vierzehn Ständer, in die der Schild des Wappens aufgeteilt ist, repräsentieren die vierehn Gemeinden, die in dem Amt Hohenwetedtstedt-Land gleichberechtigt vereinigt sind: Beringstedt, Grauel, Heinkenborstel, Jahrsdorf, Meezen, Mörel, Nienborstel, Nindorf, Osterstedt, Rade bei Hohenwestedt, Remmels, Tappendorf, Todenbüttel und Wapelfeld.
Mit der Doppeleiche im Herzschild wird auf die untrennbare Verbindung der Landesteile Schleswig und Holstein angespielt; zugleich wird durch sie der Zusammenschluß der früheren Ämter Beringstedt und Hohenwestedt-Land zum heutigen Amt im Jahr 1975 zum Ausdruck gebracht.
Die Tingierung erfolgt in den Landesfarben.
Flaggenbeschreibung:
Die Amtsflagge zeigt die Figuren des Amtswappens (ohne Schild) in flaggengerechter Tingierung.
Datum der Löschung: 31.12.2011
Grund der Löschung:
Das Amt Hohenwestedt-Land hat sich zum 1. Januar 2012 zusammen mit den Ämtern Aukurg und Hanerau-Hademarschen zum Amt Mittelholstein zusammengeschlossen.