Wappengenehmigung/ -annahme: 04.12.1984
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Geviert. 1 und 4 in Silber zwei blaue Wellenbalken; 2 und 3 in Rot ein silbernes Eichenblatt.
Genehmigt: 4. Dezember 1984
Historische Begründung:
Die sieben Gemeinden des Amtes Kaltenkirchen-Land liegen auf dem flachen holsteinischen Geestrücken. Mit der Quadrierung des Wappenschildes wird auf die frühere Zugehörigkeit der Amtsgemeinden zu den vier ehemaligen Ämtern Bark, Kaltenkirchen, Ulzburg und Wittenborn verwiesen.
Die Wellenbalken deuten auf die an natürlichen Gewässern reiche Landschaft des Amtsgebietes mit ihren nach Westen fließenden Auen. Die Eichenblätter stehen für den typischen Baumbewuchs der Geest.
Die Tingierung hält sich an die schleswig-holsteinischen Landesfarben.
Das Amt Kaltenkirchen-Land hat sich am 1. April 2022 im Zuge einer Amtsumstrukturierung umbenannt in Amt Auenland Südholstein. Das Wappen wurde beibehalten.