Wappengenehmigung/ -annahme: 26.10.1979
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Unter silbernem Schildhaupt, darin nebeneinander drei grüne Zuckerrüben, in Rot eine wachsende, silberne holländische Windmühle.
Historische Begründung:
Das Amt Kirchspielslandgemeinde Eddelak - St. Michaelisdonn entstand durch die Amtsreform des Jahres 1970 aus den Gemeinden Averlak und Dingen, der früheren Kirchspielslandgemeinde Eddelak und der amtsfreien Gemeinde St. Michaelisdonn.
Die Wappenfiguren erscheinen in ungewöhnlicher Auswahl und Kombination und fügen dem Gesamtbild der schleswig-holsteinischen Kommunalwappen eine eigene Note bei.
Die Mühle deutet auf ein nicht nur in St. Michaelisdonn und Eddelak einst wichtiges ländliches Gewerbe hin. Noch 1979, zur Entstehungszeit des Wappens, befand sich jeweils eine Windmühle in Eddelak und in St. Michaelisdonn-Hopen. Die Hopener Mühle "Edda" war eine der letzten beiden Mühlen Schleswig-Holsteins, die noch mit Windkraft betrieben wurden.
Die Zuckerrüben im Schildhaupt weisen auf einen in den Amtsgemeinden verbreiteten Zweig der Landwirtschaft hin, dessen Ertrag in der Zuckerfabrik von St. Michaelisdonn seit 1881 verarbeitet wird.
Datum der Löschung: 31.12.2007
Grund der Löschung:
Das Amt Kirchspielslandgemeinde Eddelak-St. Michaelisdonn hat sich zum 1. Januar 2008 mit dem Amt Kirchspielslandgemeinde Burg-Süderhastedt zum Amt Burg-St. Michaelisdonn zusammengeschlossen.