Nachhaltigkeitscheck Schleswig-Holstein – Was Sie wissen müssen.
1. Wozu ein Nachhaltigkeitscheck?
2015 haben die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Sie setzt für die globale Entwicklung siebzehn Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals / SDG) mit 169 Unterzielen. Weltweit sollen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht und die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft bewahrt werden. Im Mittelpunkt stehen dabei ökonomische, ökologische und soziale Aspekte. Alle Staaten sind aufgefordert, das gesellschaftliche Handeln an der Agenda 2030 auszurichten.
Auch die Landesregierung Schleswig-Holstein hat sich 2016 zur Agenda bekannt und wird fortan ihren Beitrag dazu leisten (KV 63/2016). Im Juni 2020 ist der erste Bericht des Landes zu den Nachhaltigkeitszielen erschienen, um den Stand der Entwicklung anhand von Daten abzubilden. Zudem wird Schleswig-Holstein geeignete Rahmenbedingungen schaffen und erhalten, um die Ziele der Agenda 2030 zu erreichen. Dazu wird ein Nachhaltigkeitsmanagement aufgebaut werden, zu dem ein effektiver Nachhaltigkeitscheck gehört. Am 19. April 2022 ist dieser vom Kabinett beschlossen worden.
2. Worauf zielt der Nachhaltigkeitscheck?
Schleswig-Holsteins Entwicklung ist nachhaltig, wenn das Land sich wirtschaftlich leistungsfähig, sozial ausgewogen und ökologisch verträglich entfalten kann, wenn die planetaren Grenzen und ein Leben in Würde für alle Menschen als Leitplanken politischer Entscheidungen anerkannt werden. Der Nachhaltigkeitscheck soll die Folgen politischer Vorhaben für die nachhaltige Entwicklung und ihre Auswirkungen auf die Klimabilanz im Sinne einer integrierten Wirkungsprüfung analysieren und transparent machen. Bei erheblichen Konflikten mit den Nachhaltigkeitszielen dienen die Erläuterungen des Nachhaltigkeitschecks dazu, Alternativen zu prüfen und so die Entscheidungen der Landesregierung diesen Zielen systematisch anzupassen.
3. Wer hat den Nachhaltigkeitscheck initiiert?
Im Dezember 2018 hat die Landesregierung ein Indikatoren-Set zur Abbildung nachhaltiger Entwicklung in der Landespolitik beschlossen (KV 252/2018) und auf dieser Grundlage im Juni 2020 den „Ersten Bericht Schleswig-Holsteins zu den UN-Nachhaltigkeitszielen“ vorgelegt (KV 188/2020). Mit dem Beschluss vom Dezember 2018 ist zudem der Auftrag erteilt worden, ein Nachhaltigkeitsmanagement aufzubauen. Im November des Folgejahres hat der Schleswig-Holsteinische Landtag den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Antrag zu einer Klimabilanz bei Folgenabschätzungen von Gesetzen, Verordnungen und Förderungen gebilligt (Drucksache 19/1802). Darin wird die Landesregierung aufgefordert, alle für den Klimaschutz relevanten Regelungsentwürfe wie Gesetze, Verordnungen, Vergabe- und Förderrichtlinien einschließlich ergänzender Formulierungshilfen auf Vereinbarkeit mit den Klimaschutzzielen des Landes zu überprüfen. Am 19. April 2022 schließlich hat die Landesregierung der Einführung des Nachhaltigkeitschecks Schleswig-Holstein für die Landesverwaltung zugestimmt (KV 112/2022).
4. Wo gibt es mehr Informationen zur nachhaltigen Entwicklung in Schleswig-Holstein?
Alles Wissenswerte veröffentlicht die Landesregierung im Internet unter: schleswig-holstein.de/nachhaltigkeit
Den Ersten Bericht Schleswig-Holsteins zu den UN-Nachhaltigkeitszielen finden Sie unter: schleswig-holstein.de/nachhaltigkeitsbericht
5. Wer führt den Nachhaltigkeitscheck durch?
Alle Landesmitarbeiterinnen und Landesmitarbeiter, die für die Erstellung einer Kabinettsvorlage oder Förderrichtlinie fachlich verantwortlich sind, führen den Nachhaltigkeitscheck durch. Beim Verfassen einer Kabinettsvorlage oder Förderrichtlinie können Sie jederzeit mit dem Check beginnen. Sie müssen die Prüfung aber abgeschlossen haben, bevor die Mitzeichnung durch die Ressorts startet. Mit dem Check können Sie Ihr Vorhaben effektiv und anwenderfreundlich bearbeiten. Das Tool bietet zudem die Möglichkeit, bei jedem Prüfvorgang alle wichtigen Grunddaten festzuhalten, also die Bezeichnung Ihres Vorhabens, Ihren Namen und Ihr Laufzeichen.
6. Bei welchen Vorhaben der Landesregierung wenden Sie den Nachhaltigkeitscheck an?
Bei allen Kabinettsvorlagen und Förderrichtlinien.
Der Nachhaltigkeitscheck für Kabinettsvorlagen kommt hingegen nicht zum Einsatz
- bei Kabinettsbefassungen zu laufenden Bundesratsverfahren, wie Votierungen zu Bundesratsinitiativen anderer Länder;
- bei Vorhaben, die wegen Not, Seuchen oder Katastrophen eilbedürftig sind;
- bei Dringlichkeitsvorlagen – hier ist jeweils eine Begründung erforderlich;
- bei Berichten, die reine Zustandsbeschreibungen sind, die also wiederkehrend einen Status Quo abbilden und nicht Zeitpläne, Ziele und Maßnahmen politischen Handelns für die Zukunft darstellen;
- bei Gremienbesetzungen und Personalentscheidungen;
- bei reinen Zuständigkeitsgesetzen und -verordnungen;
- bei der Festlegung von Rechtspositionen in Gerichtsverfahren der Landesregierung;
- bei EU-Strukturfondsprojekten ab einem Betrag von 500.000 Euro EU-Fördersumme – vorausgesetzt, die zugrundeliegende Förderrichtlinie hat den Nachhaltigkeitscheck durchlaufen.
Der Nachhaltigkeitscheck findet bei ministeriellen Verordnungen, Erlassen, Fachministerkonferenzen, Ausschreibungen und Dienstanweisungen, die nicht vom Kabinett beraten werden keine Anwendung; dazu gehören auch Memoranden und Verwaltungsvereinbarungen, die ohne Kabinettsvorlage durch ein Ressort geschlossen werden.
7. In welchen Bearbeitungsschritten läuft der Nachhaltigkeitscheck ab?
Die inhaltliche Gliederung des Nachhaltigkeitschecks entspricht den acht Handlungsfeldern des Nachhaltigkeitsberichts. Seine Prüffragen sind unter anderem aus den Indikatoren der Nachhaltigkeitsberichterstattung abgeleitet. Beginnen Sie Ihre Prüfung mit der Frage, ob Ihr Vorhaben zu den Ausnahmen zählt. Trifft dies zu, ist der Nachhaltigkeitscheck für Sie beendet.
Zählt es nicht zu den Ausnahmen, dann prüfen Sie es wie folgt: Klären Sie zunächst, ob das jeweilige Handlungsfeld im Sinne seiner strategischen Leitlinien für Ihr Vorhaben relevant ist. Die strategischen Leitlinien bilden immer die textliche Einleitung des Handlungsfeldes und beschreiben wesentliche Elemente seiner nachhaltigen Entwicklung. Ist ein Handlungsfeld für Ihr Vorhaben relevant, gehen Sie weiter zu den nun eingeblendeten inhaltlichen Prüffragen. Diese Fragen helfen Ihnen, die Wirkung Ihres Vorhabens auf das Handlungsfeld zu bestimmen.
8. Wie werden die Auswirkungen Ihres Vorhabens auf die nachhaltige Entwicklung bewertet?
Mit Hilfe der inhaltlichen Prüffragen geben Sie an, ob sich Ihr Vorhaben unmittelbar auf bestimmte Aspekte der nachhaltigen Entwicklung in Schleswig-Holstein auswirken wird. Dies ist typischerweise der Fall, wenn die Auswirkungen gesichert oder wahrscheinlich eintreten werden. Wenn Sie Gesetzesänderungen oder Gesetzentwürfen auf unmittelbare Auswirkungen prüfen, müssen Sie den Gesetzestext und die Gesetzesbegründung berücksichtigen. Mittelbare Auswirkungen berücksichtigen Sie generell nur dann, wenn sie absehbar und wesentlich sind.
Stellen Sie eine unmittelbare oder eine absehbare und wesentliche mittelbare Auswirkung des Vorhabens auf die nachhaltige Entwicklung fest, müssen Sie dies per Auswahl-Button präzisieren: Ist die Art der Auswirkung insgesamt positiv oder insgesamt negativ? Begründen können Sie Ihre Auswahl zudem qualitativ in textlicher Form. Nutzen Sie dazu die vom Nachhaltigkeitscheck bereitgestellten Schlagworte und Formulierungshinweise. Beachten Sie bitte: Diese Texthilfen sind keine abschließende Aufzählung! Ergänzen Sie eine quantitative Begründung, wenn dies mit geringem Aufwand möglich ist, z.B. weil Daten oder gutachterliche Erkenntnisse vorliegen.
Sie können auch auf bestehende Strategien oder Berichte der Landesregierung verweisen, etwa auf die Sozialberichterstattung, die Indikatoren des Nachhaltigkeitsberichts, auf die Digitalisierungsstrategie oder auf Umweltberichte. Nach Abschluss des Nachhaltigkeitschecks sind diese textlichen Begründungen in der Gesamtbewertung allerdings nicht mehr sichtbar, sondern nur in dem für das Mitzeichnungsverfahren erstellten PDF.
Gehen Sie dann zur nächsten Prüffrage über.
Beim Start des Klimachecks gelten einige Besonderheiten – siehe die Fragen 11 und 12 unten in diesem Text.
Im Anschluss an die standardisierten Prüffragen können Sie für jedes Handlungsfeld angeben, ob Ihr Vorhaben sich in einem Bereich auswirkt, der von den Fragen nicht abgedeckt wird. Hier gilt dieselbe Systematik wie zuvor bei den Prüffragen. Sie müssen bewerten, ob die Konsequenzen positiv oder negativ ausfallen werden. Im Freitext können Sie darstellen, in welchem anderen Bereich Ihr Vorhaben relevant ist.
Der Umfang Ihrer Begründung ist generell auf 3.000 Zeichen begrenzt.
9. Gibt es eine Gesamtbewertung?
Sind alle Prüffragen beantwortet, bewertet der Nachhaltigkeitscheck anhand Ihrer Antworten die Auswirkungen Ihres Vorhabens auf die Handlungsfelder in standardisierter Textform. Diesen Text als Ergebnis der Nachhaltigkeitsprüfung nehmen Sie bitte in die Kabinettsvorlage unter der Ziffer „Nachhaltigkeit“ sowie in die Gesetzesbegründung auf. Bei Förderrichtlinien wird der Text ebenfalls unter eigener Ziffer mit veröffentlicht.
10. Was passiert mit dem Ergebnis des Nachhaltigkeitschecks?
Aus den Prüffragen und Antworten erstellt das softwaregestützte Tool per Mausklick ein Ergebnisdokument im PDF-Format, bestehend aus einer Übersichtstabelle, der Gesamtbewertung sowie den Prüfergebnissen der Handlungsfelder. Textliche Erläuterungen, die Sie bei einzelnen Prüffragen ergänzend eingetragen haben, werden im Ergebnisdokument vollständig wiedergegeben. Fügen Sie das Ergebnisdokument zur Information im Mitzeichnungsverfahren der Kabinettsvorlage bei.
Um für die Kabinettsmitglieder und für die Landtagsabgeordneten effiziente Entscheidungen zu ermöglichen, fügen Sie in die Kabinettsvorlage grundsätzlich nur die textliche Gesamtbewertung unter dem neuen Punkt „Nachhaltigkeit“ ein. Bei Gesetzesvorhaben wird die Gesamtbewertung in die Gesetzesbegründung aufgenommen. Bei Förderrichtlinien wird sie unter einer neuen Ziffer „Nachhaltigkeit“ mit veröffentlicht.
11. Was ist der Klimacheck?
Und wie hängt er mit dem Nachhaltigkeitscheck zusammen?
Mit dem in den Nachhaltigkeitscheck integrierten Klimacheck prüfen Sie, ob Ihr Vorhaben Auswirkungen auf die Treibhausgas-Emissionen hat. Bitte quantifizieren Sie im Rahmen der Erheblichkeitsprüfung, wo es möglich ist, die zu erwartende Wirkung Ihres Vorhabens.
Mit dem in den Nachhaltigkeitscheck integrierten Klimacheck prüfen Sie, ob Ihr Vorhaben Auswirkungen auf die Treibhausgas-Emissionen hat. Bitte quantifizieren Sie, wo es möglich ist, die zu erwartende Wirkung Ihres Vorhabens.
12. Wie führen Sie den Klimacheck durch?
Beantworten Sie zunächst die Frage, ob Ihr Vorhaben direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Treibhausgas-Emissionen hat. Bei einem Nein ist der Klimacheck als Teil des Nachhaltigkeitschecks für Sie beendet.
-
Wie beurteilen Sie die Auswirkungen Ihres Vorhabens auf die Treibhausgas-Emissionen?
Folgen für das Kima hat Ihr Vorhaben unter anderem, wenn es sich auswirkt auf- Energieerzeugung und Energieverbrauch,
- die Struktur der zur Versorgung eingesetzten Energieträger bzw. auf die Optionen zur Nutzung von erneuerbaren Energien,
- Verkehrsaufkommen und Verkehrsträger,
- Ressourcenverbrauch,
- Baumaßnahmen,
- Emissionen von Methan und Distickstoffoxid, insbesondere durch die Landwirtschaft,
- Grün- und Freiflächen,
- die Speicherung von CO2 in Wäldern, Mooren oder Böden.
Sofern die von Ihnen gefertigte Kabinettsvorlage nicht eindeutig auf die gerade genannten Themenbereiche zielt, ist davon auszugehen, dass z.B. folgende Aufgaben und Themen üblicherweise ohne Wirkung auf die Treibhausgasemissionen bleiben:
- ausschließliche Angelegenheiten der
- Integrationspolitik, Maßnahmen etwa zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung oder zur gesellschaftlichen Integration von Geflüchteten,
- Gesundheitspolitik, z.B. Hilfetelefone oder der Pflegepakt
- Finanzpolitik, etwa die Überwachung öffentlicher Haushalte oder Vermögens- und Tarifangelegenheiten,
- Familienpolitik, z.B. Angelegenheiten von Kitas oder Kinder- und Jugendschutz,
- Bildungspolitik, etwa Schulreformen,
- Kulturpolitik, z.B. kulturelle Teilhabe oder Kulturgüter,
- Justizpolitik, etwa das Verfassungs- und Verwaltungsrecht,
- Arbeits(markt)politik, z.B. soziale Sicherung oder Arbeitsschutz,
- Medienpolitik, Presse- und Informationsarbeit, hier etwa Datenschutz, Medienregulierung oder Verwertungsrechte,
- Wissenschafts- und Forschungspolitik, z.B. die Anerkennung von Abschlüssen oder die Hochschulentwicklung;
- ferner Kooperationen und Zusammenarbeit, auch international wie bei der Koordination von Partnerschaften zwischen Städten,
- Angelegenheiten der Sportförderung.
-
Wie sind die Kategorien der Auswirkungen definiert?
Im Anschluss an die Frage, ob Ihr Vorhaben direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Treibhausgas-Emissionen hat, müssen Sie beurteilen, ob das Vorhaben auf die Treibhausgasbilanz Schleswig-Holsteins positiv wirkt (sinkende Emissionen) oder aber negativ (steigende Emissionen).
Was führt üblicherweise zu sinkenden Treibhausgasemissionen?
- energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden
- die energetische Modernisierung der städtischen Infrastruktur
- die Verringerung des Verkehrsaufkommens
- die Zunahme emissionsarmer/-freier Verkehrsmittel
- die Ausweitung der Kapazitäten zur Erzeugung erneuerbarer Energien
- die Schaffung von Grünflächen, die Ausweitung von CO2-Senken wie Wäldern oder Mooren
- die Ausweitung ökologischer Beschaffungsstandards
- die Verringerung des Abfallaufkommens bzw. eine verbesserte Wiederverwertung von Abfällen
- eine klima- und energiewendebezogene Informations-, Bildungs- und Kampagnenarbeit
Was führt üblicherweise zu steigenden Treibhausgasemissionen?
- der Neubau von Gebäuden
- eine Flächennutzungs- und Bebauungsplanung, die mehr Bebauung nach sich zieht
- die Erhöhung des Verkehrsaufkommens
- die Zunahme emissionsintensiver Verkehrsträger
- die Ausweitung von Kapazitäten oder Nutzung fossiler Energieerzeugung
- die Verringerung von Grünflächen bzw. CO2-Senken
- die Beschaffung von Gütern, einschließlich Baumaterialien
- die Erhöhung des Abfallaufkommens
- Großveranstaltungen
Sofern die Auswirkungen Ihres Vorhabens auf den Klimaschutz positiv sind, d.h. die Treibhausgasemissionen sinken, ist der Klimacheck für Sie beendet.
Im nächsten Schritt müssen Sie Ihre Angaben einer Erheblichkeitsprüfung unterziehen. Dies hat zum Ziel, die für den Klimaschutz besonders kritischen Vorhaben zu identifizieren.
Vorhaben, die z.B. den Rahmen für Bauen, Wohnen, Transport, Industrieproduktion, Energieerzeugung oder Energieverbrauch in größeren Regionen des Landes oder in ganz Schleswig-Holstein spürbar beeinflussen, wirken sich in der Regel erheblich aus. Sollte dies in Ihrem Fall gegeben sein, bietet Ihnen das für Klimaschutz zuständige Ressort bei der Erheblichkeitsprüfung und der Bemessung der Auswirkungen seine Unterstützung an. Mit dem Fachreferat Klimaschutz können Sie erörtern, wir Ihr Vorhaben einzuordnen und zu quantifizieren ist.
Wie beschreiben Sie die Auswirkung Ihres Vorhabens als erheblich negativ?
Beschreiben Sie die Auswirkungen Ihres Vorhabens auf die Treibhausgasemissionen zunächst qualitativ. Sollten für Ihr Vorhaben bereits Quantifizierungen bestehen oder sich mit einfachen Verfahren erstellen lassen, können Sie diese Angaben und Quellen bei der Erheblichkeitsprüfung darlegen. Ist eine Quantifizierung nicht möglich oder wäre sie sehr aufwändig, können Sie diese weglassen.
Wie prüfen Sie Alternativen?
Nur bei Vorhaben mit „erheblich negativen“ Auswirkungen auf das Klima müssen Sie Alternativen prüfen und entsprechend benennen. Diese Prüfung umfasst auch die Frage, welche Auswirkungen es auf das Klima hätte, würde Ihr Vorhaben nicht umgesetzt werden. Beachten Sie bitte: Diese Frage ist als einzige innerhalb des Nachhaltigkeitscheck obligatorisch mit einem erläuternden Freitext zu versehen!
Beispiele:
- Wie können bei einer Baumaßnahme bessere energetische Standards gesetzt und / oder erneuerbare Energien zusätzlich eingebunden werden?
- Wie können bei einer Verkehrsmaßnahme emissionsarme und emissionsfreie Verkehrsmittel gestärkt und wie zusätzliche Emissionen verhindert werden?
Weitere Handlungsoptionen mit Blick auf einen besseren Klimaschutz finden Sie oben unter Frage 12 b.
Die Antworten auf die Fragen nach den Auswirkungen auf die Treibhausgasemissionen gehen in standardisierter Textform automatisch in die Gesamtbewertung des Nachhaltigkeitschecks ein.
13. Haben Sie weitere Fragen zum Nachhaltigkeitscheck?
Mit grundsätzlichen Anliegen zum Nachhaltigkeitscheck wenden Sie sich bitte an
- Grundsätzliche Fragen zum Nachhaltigkeitscheck beantworten die Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Sonja Zehle, StK 245,
Tel.: 0431/988-1815
Sonja.Zehle@stk.landsh.de
oder das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN)
Dennis Scheffler, V 121,
Tel.: 0431/988-7326,
Dennis.Scheffler@mekun.landsh.de
- Fragen zum Klimacheck beantwortet das MEKUN
Bettina Meyer, V 207,
Tel.: 0431/988 7217,
Bettina.Meyer@mekun.landsh.de - Fachliche oder inhaltliche Fragen zu Handlungsfeldern und Prüffragen beantworten die für die Fachgebiete jeweils zuständigen Fachreferate
- Technische Unterstützung zum Nachhaltigkeitscheck bietet das IT-Referat des MEKUN
Michael Wiese, V 113,
Tel. (0431) 988-7253,
Michael.Wiese@mekun.landsh.de