

Kurzbeschreibung:
Hofgebäude; um 1800; zweigeschossiger geschlämmter Gelbsteinbau auf trapezförmigem Grundriss, traufständig zum Hof, steiles Satteldach, hofseitig zwei korbbogige Zugänge und Dachüberstand
Beschreibung:
Das Verbot von 1597, außerhalb der Stadttore keine Wohnungen zu errichten, galt bis 1796. Die Bebauung der nördlich an den Stadtkern grenzenden und 1826 so benannten Stadterweiterung „Neustadt“ bestand zunächst aus dem Packhaus Neustadt 1 von 1780, an der gegenüberliegenden Ecke dem 1788 errichteten Armenhaus (1880 abgebrochen) und weiteren Wirtschaftsgebäuden.
Das Hofgebäude zu Neustadt Nr. 1 ist seiner Gestaltung nach vermutlich um 1800 errichtet worden und lässt sich um 1849 erstmals archivalisch nachweisen. Der zweigeschossige, aus sehr schmalen Backsteinen errichtete Gelbsteinbau erstreckt sich in traufständiger Ausrichtung zum Hof auf trapezförmigem Grundriss. Zum Hof ist der Bau im Obergeschoss mit fünf, zur Rückseite (Gartenstraße) mit vier Fensterachsen gegliedert. Das Mauerwerk, das steil aufragende, asymmetrisch geformte Satteldach mit dem hofseitigen Überstand auf profilierten Balken und die Gliederung mit zwei hofseitigen Korbbogentüren und Rechteckfenstern verweisen auf eine Bauzeit zu Beginn des 19. Jahrhunderts.
1887 wird das ursprünglich zu gewerblichen Zwecken errichtete Gebäude als Wohnhaus bezeichnet, zu der Zeit wurde ein eingeschossiger, als „Comtoir“ bezeichneter Verbindungsbau zum Vorderhaus Nr. 1 errichtet. Bauherr und Eigentümer war der Holzhändler P.P. Schmidt. 1892 entstand – ebenfalls mit der Hausnummer 1a – das rechts angrenzende dreigeschossige Packhaus der Firma H.H. Pott Nachfolger.
1927 befanden sich im Erdgeschoss eine Waschküche und ein Lager. Eine schlichte hölzerne Treppe erschließt das Obergeschoss, wo zwischenzeitlich einfache Wohnräume eingerichtet waren (Einbauten entfernt).
Als eines der ältesten Gebäude der Neustadt besitzt der ursprünglich zu Gewerbezwecken errichtete Bau einen besonderen wirtschaftsgeschichtlichen und stadthistorischen Zeugniswert, was sich insbesondere aus dem Bau- und Nutzungszusammenhang auf der Parzelle ableitet. Die spätere Umnutzung als Wohn- und Lagerhaus spiegelt den wirtschaftlich-sozialen Wandel in diesem Bereich der Stadt. Durch die Ecklage der Parzelle gegenüber des Nordertors, die die Stadterweiterung der Neustadt eröffnet und als rahmende rückwärtige Hofbegrenzung zudem von sehr hoher städtebaulicher Bedeutung.
Die resultierenden besonderen stadt-, bau-, sozial- und wirtschaftsgeschichtlichen sowie städtebaulichen Denkmalwerte begründen ein öffentliches Interesse an der Erhaltung und Erforschung des Objektes.