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Denkmaldatenbank Schleswig-Holstein


Doppeleiche mit Gedenkstein
Kreis:Ostholstein
Gemeinde:Fehmarn, Stadt
PLZ:23769
Straße:Breite Straße
Art des Denkmals:Denkmal
Funktion des Denkmals:Gedenkbaum
Objektnummer:42902




>Link zur DenkmalkarteMaßstab 1:1300

Kurzbeschreibung:
Doppeleiche mit Gedenkstein; gepflanzt 1898; landestypische Sonderzüchtung zum Gedenken an die Schleswig-Holsteinische Erhebung von 1848 gepflanzt


Beschreibung:
Doppeleiche mit Gedenkstein; gepflanzt zum 50-jährigen Gedenken an die Schleswig-Holsteinische Erhebung wie der grob behauene Granitstein mit der Inschrift 1848 – 1898 erläutert. Er steht mit der Doppeleiche auf einer grünen Verkehrsinsel an der Einmündung der Sahrensdorfer in die Breite Straße, an diesem traditionsreichen Platz im Dorfkern, zwischen Markt und Kirche, befand sich ehedem der Dingstein, d.h. der Gerichtsort Burgs. Die Bedeutung des landestypischen Baum-Denkmals geht auf die Schleswig-Holsteinische Erhebung 1848-1851 gegen Dänemark im Rahmen der revolutionären Nationalstaatsbewegungen Mitte des 19. Jahrhunderts zurück. Zum 50. Jahrestag wurde vielerorts in Schleswig-Holstein eine Doppeleiche, eine damals entwickelte Sonderzüchtung, gepflanzt. Sie verweist mit den ineinander verschlungenen Eichenstämmen auf die zwei „up ewig ungedeelten“ Landesteile Schleswig und Holstein, deren Einheit der dänische König Christian I. im Ripener Vertrag von 1460 zugesichert hatte und auf den im 19. Jahrhundert im Streit um die territorialen Zugehörigkeiten gerade von deutscher Seite aus verstärkt Bezug genommen wurde. Standorte der Doppeleichen waren wie hier meist zentrale Grünflächen, damit das Denkmal seine nationalpädagogische Funktion erfüllen konnte. Ein Gedenkstein gehörte typischerweise zur Denkmalsetzung, meist, wie auch hier, aus Granit. Die Pflanzungen der Doppeleichen sind eine Schleswig-Holsteinische Besonderheit und ein Denkmal dieses Bundeslandes. Die Doppeleiche mit dem Gedenkstein ist aus historischen und städtebaulichen Gründen von besonderem Denkmalwert.




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