Wappengenehmigung/ -annahme: 18.07.1984
Flaggengenehmigung/ -annahme: 09.07.1989
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Silber ein rechts von einem grünen Eichenblatt, links von einer grünen Ähre begleiteter, unten einen beblätterten schwarzen Rohrkolben einschließender roter Sparren.
Historische Begründung:
Der das Wappenbild von Ostrohe beherrschende rote Sparren repräsentiert die Gegenwart der Gemeinde. Durch die Stadtrandlage zu Heide ist Ostrohe neuerdings zum bevorzugten Wohngebiet der in der nahen Kreisstadt arbeitenden Menschen geworden. Die Landwirtschaft, in der Vergangenheit Haupterwerbsquelle der Einwohner, ist demgegenüber in den Hintergrund getreten. Deshalb hat die Ähre, das Symbol des traditionellen Wirtschaftszweiges, im Wappen nur den Stellenwert eines Beizeichens neben dem einem Hausdach ähnlichen und deshalb die Wohnfunktion vertretenden Sparren im Wappen erhalten.
Das Eichenblatt vertritt das Naherholungsgebiet "Behnkeforst". Außerdem grenzt das Gemeindegebiet an den Kreisforst Weddingstedt.
Der Wohnwert des Ortes wird heute, neben den Waldgebieten, durch das Landschaftsschutzgebiet Ostroher Moor erhöht. Die große Zahl der Wasserflächen macht das Gebiet attraktiv für Angelsportler. Früher war der hier gewonnene Torf der beste in ganz Norderdithmarschen und dadurch sehr gefragt. So verweist der Rohrkolben als Repräsentant des Moores in gleicher Weise auf die Arbeitswelt der Vergangenheit und auf die Freizeitorientierung der modernen Zeit.
Flaggenbeschreibung:
Auf einem weißen, oben und unten von einem roten Streifen begrenzten Flaggentuch der schwarze Rohrkolben des Gemeindewappens zwischen dem grünen Eichenblatt vorn und der grünen Ähre hinten.