Wappengenehmigung/ -annahme: 23.10.1996
Flaggengenehmigung/ -annahme: 03.09.1998
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Gespalten von Blau und Silber, überdeckt mit einem aus Werkstein gemauerten Brunnen mit breitem Rand in verwechselten Farben.
Historische Begründung:
Die zur Erstausstattung des 1136 gegründeten Klosters Segeberg gehörende Gemeinde Wittenborn liegt an der Landstraße von Bad Bramstedt nach Segeberg (heute B 206). Die Eigenschaft als Klosterdorf ist der Grund für die verhältnismäßig frühe Erwähnung des Ortes (1137).
Die Spaltung des Wappens in zwei gleiche Felder macht deutlich, daß die heutige Gemeinde in ältester Zeit wahrscheinlich aus zwei gleichnamigen Dörfern zusammengewachsen ist, von denen das eine wohl noch slawische Bevölkerung hatte.Der Brunnen im Gemeindewappen bezieht sich auf den Ortsnamen und weist dem Wappen damit den Charakter eines "sprechenden" Wahrzeichens zu.
Die Tinktur des Wappens in den beiden für die Darstellung von Wasser in der Heraldik üblichen Farben, Blau und Silber, deutet darauf hin, daß der Ort Wittenborn in der Nähe des Mözener Sees gelegen ist, der das Gemeindegebiet an der südöstlichen Seite begrenzt.
Auf der sandigen, um die Mitte des 19. Jh. noch große Heideflächen einschließenden Feldmark befanden sich mehrere Hünengräber. Wege der Flugsandgefahr wurde der ältere Waldbestand durch Neuanpflanzungen ergänzt.
Flaggenbeschreibung:
Inmitten eines im Liek blauem, im fliegenden Ende weißen Flaggentuchs der vorn weiße, hinten blaue Brunnen des Gemeindewappens.