Wappengenehmigung/ -annahme: 18.10.1995
Flaggengenehmigung/ -annahme: 18.10.1995
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Silber ein blauer Wellenbalken, begleitet oben von einem grünen Birkenzweig, unten von einem achtspeichigen roten Wasserrad.
Historische Begründung:
Der Ortsname Brickeln legt die Annahme einer wortgeschichtlichen Verbindung zu "Birke" nahe; deshalb findet der Birkenzweig im Wappen der Gemeinde Verwendung. Dieser volksetymologischen Deutung steht die sprachwissenschaftliche gegenüber. Sie leitet den Namen Brickeln von "Brickloh", gleichbedeutend mit "Gehölz, Hain, wo man Holz für Scheiben (niederdeutsch: "Bricken") schneidet", ab. Da diese Scheiben aus Birkenholz bestanden haben können, ist die volkstümliche Worterklärung nicht abwegig.
Der Wellenbalken symbolisiert den Helmschen Bach, der durch das Gemeindegebiet fließt.
Mit dem Wasserrad wird an die als Wirtschaftsunternehmen einst beachtliche, an eben diesem Bach gelegene Brickelner Wassermühle erinnert. Mitte des vorigen Jahrhunderts wurde der Betrieb aufgegeben und das Gebäude später abgetragen, nachdem die Mühle mindestens 200 Jahre Bestand gehabt hatte.
Flaggenbeschreibung:
Auf weißem Flaggentuch zwischen zwei blauen Wellenbalken unweit des oberen und des unteren Randes das rote Wasserrad des Gemeindewappens zwischen zwei abgewendeten grünen Birkenzweigen.