Wappengenehmigung/ -annahme: 21.07.1992
Flaggengenehmigung/ -annahme: 21.07.1992
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Über verkürztem, von Silber und Blau im Wellenschnitt geteiltem Wellenschildfuß in Grün eine goldene Windmühle (Galerieholländer), in der Höhe des Flügelkreuzes begleitet rechts von einem aufrecht stehenden goldenen Faß, links von einem gefüllten goldenen Sack.
Historische Begründung:
Die Mühle im Wappen von Alt-Mölln bezieht sich nicht nur "redend" auf den Namen des Ortes, sondern weist auch auf ein für die Agrarwirtschaft der Vergangenheit wichtiges ländliches Gewerbe hin. Als Mühlenstandort hat Alt-Mölln eine lange, nicht unbedeutende Geschichte.
Schon um die Mitte des 19. Jh. wurde hier zusätzlich zur historischen, mit Wasserkraft betriebenen Mühle eine Dampfmühle gebaut. Zur Unterscheidung vom Wahrzeichen von Mölln findet im Wappen von Alt-Mölln jedoch nicht die Wasser-, sondern die allgemein verständlichere Windmühle als figürlicher Hinweis auf die Mühlentradition Verwendung. Der goldene, gefüllte Sack soll die Einträglichkeit des Mühlenbetriebes widerspiegeln.
Der Wellenschildfuß versinnbildlicht den im 19. Jh. erbauten Elbe-Lübeck-Kanal, an dem Alt- Mölln liegt und durch welchen es am Handelsgeschehen teilhatte. Mit dem Salzfaß soll die Lage des Ortes an der alten Salzstraße angezeigt werden.
Diese wirtschaftsgeographischen Gegebenheiten der Vergangenheit wirken bis heute auf das Ortsbild und auf das Bewußtsein der Bewohner.
Flaggenbeschreibung:
Auf einem durch einen gewellten weißen Streifen in einen breiten grünen und einen schmalen blauen Streifen waagerecht geteilten Flaggentuch die Figuren des Gemeindewappens in flaggengerechter Tingierung.