Wappengenehmigung/ -annahme: 22.03.1990
Flaggengenehmigung/ -annahme: 15.12.2000
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Von Silber und Blau geteilt. Oben das rote Flügelkreuz einer Windmühle, unten ein sechsstrahliger goldener Stern, begleitet von drei gleichartigen, kleineren Sternen in der Stellung 2 : 1.
Historische Begründung:
Das Flügelkreuz in der oberen Wappenhälfte repräsentiert als "pars pro toto", d.h. als stellvertretender Teil des Ganzen, die 1842 erbaute Kornwindmühle in Harmsdorf.
Die Sterne in der unteren Wappenhälfte wollen auf die Zusammenlegung der vier ehemals selbständigen Ortsteile Harmsdorf, Güldenstein, Einhaus und Kayhof hinweisen. Die Hervorhebung des größeren Sterns betont die Rolle des namengebenden Gemeindeteils, die formale Gleichheit der Figuren die grundsätzliche Gleichstellung der Ortsteile und ihrer Einwohner.
Das Dorf Harmsdorf und das Gut Kayhof gehörten vor der Aufhebung der Gutsbezirke 1928 zum Gut Güldenstein, während das Gut Einhaus einen eigenen Gutsbezirk bildete.
Die Farben des heutigen Gemeindewappens sind hauptsächlich die Schleswig-Holsteins.
Flaggenbeschreibung:
Auf einem durch eine Winkelteilung erhöht geteilten weiß-blauen Flaggentuch die Figuren des Gemeindewappens in flaggengerechter Tinktur.