Wappengenehmigung/ -annahme: 20.01.1989
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Über rotem Schildfuß, darin eine silberne vorgeschichtliche Handmühle (Quern), in Silber ein grüner Eichenzweig mit zwei Blättern und zwei Früchten.
Historische Begründung:
Der 1248 erstmals als "Querenstede" erwähnte Ort leitet sich ab von dem niederdeutschen Begriff "quern" oder "quarn", der die Handmühle bezeichnet.
Mit diesem im ländlichen Haushalt unentbehrlichen Arbeitsgerät wurde bis in die jüngere Vergangenheit vornehmlich die Grütze für den täglichen Nahrungsbedarf hergestellt. Zusätzlich zu dem durch sie gegebenen Hinweis auf den Ortsnamen ist die Figur deshalb als ein Symbol für die dörfliche Lebensweise in der Vergangenheit ganz allgemein aufzufassen.
Der Eichenzweig verweist als "pars pro toto", d.h. stellvertretender Teil des Ganzen, auf die Dorfeiche. Diese steht unter Naturschutz und wird von der Bevölkerung als Wahrzeichen des Ortes in besonderen Ehren gehalten.
Die Schildfarben Rot und Silber sind die Farben des Landesteils Holstein.