Wappengenehmigung/ -annahme: 09.03.1988
Flaggengenehmigung/ -annahme: 26.09.1988
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Im Wellenschnitt von Silber und Blau geteilt. Oben der rote Giebel eines Bordesholmer Bauernhauses zwischen zwei grünen Eichenblättern, unten ein übereck gestellter, mit der Deichsel nach vorn weisender zweirädriger silberner Karren.
Historische Begründung:
Das Dorf Mühbrook liegt am Nordufer des Einfelder und südlich des Bordesholmer Sees. Beide Gewässer sind durch den Stintgraben, eine mit Bruchwald gesäumte Au, miteinander verbunden.
Bedingt durch feuchtes Gelände waren die Wegeverhältnisse hier schlecht, so daß die ganze Gegend als unwegsames Gelände galt. Einer Sage nach sind die Neumünsteraner Mönche bei dem Bemühen, die Gebeine des heiligen Vizelin auf einem Ochsenkarren von Neumünster nach Bordesholm zu überführen, in diesen Aubrüchen steckengeblieben. Erst nach einem Gelübde wurden sie und der Heilige aus ihrer Not befreit. Angeblich trägt dieser Ort seitdem den Namen "Mühebrook". Der Ochsenkarren im Wappen nimmt Bezug auf diese Überlieferung.
Mühbrook gehört zum Amt Bordesholm-Land. Der in drei Reihen verbretterte typische Giebel eines "Bordesholmer Hauses" gibt Auskunft darüber.
Die zwei Eichenblätter symbolisieren den einstigen Waldreichtum und die heutigen Eichenbestände in dieser Region sowie die unter dem Eindruck des deutschen Sieges im Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 in Mühbrook gepflanzte Friedenseiche.
Die Wellenteilung weist auf die Lage am Einfelder See hin, die dominierenden Farben auf diejenige in Schleswig-Holstein.
Flaggenbeschreibung:
Auf dem in einen oberen weißen und einen unteren blauen Streifen gleichmäßig geteilten Flaggentuch die Figuren des Gemeindewappens in flaggengerechter Tingierung.