Wappengenehmigung/ -annahme: 10.06.1986
Flaggengenehmigung/ -annahme: 23.11.1989
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Geteilt von Rot und Silber. Oben ein durchgehendes silbernes Andreaskreuz, unten eine blaue Waage.
Historische Begründung:
Weddingstedt zählt zu den vier ältesten Kirchspielen Dithmarschens, die als Keimzellen der späteren Gerichtsund Verwaltungszentren des Landes anzusehen sind.
Neben Funden aus vor- und frühgeschichtlicher Zeit stellt die Kirche, auch wenn sie erst im Jahre 1140 erstmals genannt wird, ein herausragendes Zeugnis früher Besiedlung dar. Die Kirche ist dem heiligen Andreas geweiht. Das Andreaskreuz symbolisiert die Bedeutung der Kirche für den Weddingstedter Raum, von dem aus die Erschließung der westlich vorgelagerten Marsch mitgetragen wurde.
Gegen Ende des Mittelalters entwickelte sich Dithmarschen zu einer "föderativen Republik der Kirchspiele", die das öffentliche Leben des Landes in Politik, Verwaltung, Rechtspflege usw. bestimmten. Zu diesen in Verwaltung und Rechtssprechung weitgehend autonomen Körperschaften zählte auch das Kirchspiel Weddingstedt, dessen führender Beamter, der "Schlüter", die Dithmarscher Landesversammlungen im benachbarten Landesvorort Heide eröffnete.
Die Waage symbolisiert die Bedeutung Weddingstedts als Ort der Gerichtsbarkeit und, davon ungeschieden, der öffentlichen Verwaltung vom Mittelalter bis in das 19. Jh.
Die Farben entsprechen denen des Landes.
Flaggenbeschreibung:
Auf weißem Flaggentuch zwischen zwei unweit des oberen und unteren Randes angebrachten roten Streifen die blaue Waage des Gemeindewappens.