Wappengenehmigung/ -annahme: 10.04.1986
Flaggengenehmigung/ -annahme: 06.05.1986
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Rot mit silbern geflammtem Schildhaupt ein erhöhter silberner Sparren, dessen Schenkel ei- nen auf einem goldenen Ast sitzenden goldenen Wiedehopf einschließen.
Historische Begründung:
Der Bildgehalt des Armstedter Wappens ist auf drei die Gemeinde kennzeichnende Sachaussagen abgestellt:
Der Sparren nimmt Bezug auf den Namen der Gemeinde, indem er die Gestalt einer Armbeuge nachbildet, wobei offenbleibt, ob sich der Ortsname nicht eher auf eine Wegebiegung bezieht.
Der Wiedehopf war früher ein für die sumpfige Umgebung Armstedts typischer Standvogel. Mit der Trockenlegung der Niederungen schwand auch der Wiedehopf.
Die Flammen im Schildhaupt sind als Symbol für die mannigfachen Bedrängnisse zu versteh- hen, denen die Einwohner Armstedts in der Vergangenheit häufig ausgesetzt waren, und für die von ihnen dabei bewiesene Solidarität. Man mag in ihnen auch ein Zeichen gegenwärtiger und zukünftiger Bedrohung in einer nach wie vor unbefriedeten Welt erblicken und einen mahnenden Hinweis darauf, daß Menschen auf Menschen angewiesen bleiben.
Flaggenbeschreibung:
Auf rotem, oben von Weiß und Rot geflammten Flaggentuch der Wiedehopf des Gemeindewappens in flaggengerechter Tingierung.