Wappengenehmigung/ -annahme: 07.10.1985
Flaggengenehmigung/ -annahme: 03.10.1989
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Silber ein halber springender roter Hirsch.
Historische Begründung:
Das Gemeindewappen von Heist ist inhaltsgleich mit dem historischen Wappen der erloschenen Adelsfamilie "Heest", die sich vermutlich nach diesem Ort, der wohl zu ihrem Besitz gehörte, nannte.
Mit dem halben Hirsch besiegelte beispielsweise 1361 Hartwig Heest den Verkauf des Dorfes Heist mit dem Edelhof "Bothop" an das Zisterzienserinnenkloster in Uetersen. Die letzten Herren von Heest fielen 1500 in der Schlacht bei Hemmingstedt.
Der durch die Namensidentität begründete Rückgriff auf das Adelswappen betont das Alter der Gemeinde und hält die Erinnerung an mittelalterliche Herrschaftsformen wach. Zudem nutzt er die Chance, Darstellungsweisen aus der Frühzeit der Heraldik (gestümmelte Figuren) zu verwenden.
Die Farben des ehemaligen Familienwappens sind Rot und Silber. In dem Gemeindewappen repräsentieren sie zugleich diejenigen des Landesteils Holstein.
Flaggenbeschreibung:
Auf weißem Flaggentuch zwischen einem oberen blauen und einem unteren roten Randstreifen der halbe rote Hirsch des Gemeindewappens, etwas zur Stange hin verschoben.