Wappengenehmigung/ -annahme: 16.12.1998
Flaggengenehmigung/ -annahme: 16.02.2001
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Gold ein schräglinker grüner Wellenbalken, begleitet oben von einem schwarzen Keilerkopf mit roter Zunge und silbernen Hauern, unten von einem grünen Kirschzweig mit drei Blättern und drei roten Früchten.
Historische Begründung:
Das Wappen zeigt einen Keilerkopf als Hinweis auf den Ortsteil Schwienkuhl, der auf das Wappenschild der Familie Qualen, die in Schwienkuhl in älterer Zeit beheimat war, zurückgeht.
Der grüne Wellenbalken verweist auf den Ortsteil Grünbek - grüner Bach. Die drei Kirschblätter beziehen sich auf die Definition des Ortsnamens Kabelhorst als "zugeteiltes Gehölz". In dem derzeit in der Gemeinde vorhandenen Waldbestand und auch an den Straßen ist die Wildkirsche ein dominierender Baum. Gleichzeitig stehen die drei Blätter für die drei Ortsteile Kabelhorst, Schwienkuhl und Grünebek, wobei die Früchte das Ergebnis des Zusammenschlusses darstellen sollen. Die goldene Schildfarbe bezeugt den auch heute noch überdurchschnittlichen Getreideanbau im Gemeindegebiet.
Flaggenbeschreibung:
Auf gelbem durch einen "schräglinken" gewellten grünen Streifen geteilten Flaggentuch die Figuren des Gemeindewappens in flaggengerechter Tinktur.