Wappengenehmigung/ -annahme: 03.09.1998
Flaggengenehmigung/ -annahme: 03.09.1998
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Gold ein erhöhter grüner Dreiberg, belegt mit einer auf einem Sockel stehenden, sich nach oben verjüngenden vierkantigen goldenen Säule, auf der oben ein goldener Hahn steht, beiderseits begleitet von jeweils sechs goldenen Eichenblättern in der Stellung 2:2:2.
Historische Begründung:
Der Dreiberg steht für die Höhe (Eichberg) von welcher sich der Name Hohn ableitet und der damit im Wappen auf den Namen des Amtes hinweisen soll. Der Hahn auf einer Säule ist dem Siegel der ehemaligen Hohner Harde entnommen und soll auf die Geschichte des Amtes erinnern, das in seiner heutigen Struktur, mit Ausnahme der Gemeinde Breiholz, derjenigen der Hohner Harde entspricht. Die zwölf Eichenblätter stehen für die zwölf Gemeinden, die zum Amt Hohn gehören: Bargstall, Breiholz, Christiansholm, Elsdorf-Westermühlen, Friedrichsgraben, Friedrichsholm, Hamdorf, Hohn, Königshügel, Lohe-Föhrden, Prinzenmoor und Sophienhamm.
Für das Wappen wurden die Farben Grün und Gold gewählt. Grün soll auf die Eiderniederung, die ländliche Struktur des Amtes und die Landwirtschaft hinweisen, während das Gold dem Wappen des Landesteils Schleswig entnommen ist, in welchem das Amt liegt.
Flaggenbeschreibung:
Auf erhöht im Dreibergschnitt geteiltem, oben gelbem, unten grünem Flaggentuch die Figuren des Amtswappens in flaggengerechter Tinktur.