Wappengenehmigung/ -annahme: 12.07.1982
Flaggengenehmigung/ -annahme: 11.12.2007
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Unter einer gestürzten, gesenkten, eingeschweiften silbernen Spitze, darin ein blauer gotischer Meßkelch mit flacher Schale, sechskantigem, verziertem Knauf und geschweift-ansteigendem, polygonalem Fuß, in Rot vorn ein silbernes Wagenrad, hinten zwei gekreuzte silberne Ähren.
Historische Begründung:
Das Wappen des alten, 1230 zuerst erwähnten Kirchortes verwendet als Hauptfigur einen gotischen Meßkelch, der sich als kostbares Zeugnis der Vergangenheit noch heute im Besitz der Sandesnebener Kirchengemeinde befindet.
Die Beizeichen Rad und Ähren deuten auf die ökonomischen Grundlagen der Gemeinde, die nach wie vor in der Landwirtschaft bestehen. Unabhänig davon haben sich seit längerem Industrie- und Handelsbetriebe in der Gemeinde ansässig gemacht, deren Aktivitäten das Wirtschaftsleben des Ortes neben der traditionellen Landwirtschaft spürbar verändert haben.
Doch nicht nur auf diese neuzeitlichen Wirtschaftsformen bezieht sich das Rad im Wappen, sondern auch auf die Lage des Kirchortes an der alten Hamburg-Lübecker Landstraße und auf den früher wie heute darauf sich abspielenden regen Fracht- und Reiseverkehr.
Die Farben des Wappens sind die Landesfarben Blau, Silber und Rot.
Flaggenbeschreibung:
Auf dem nach Art des Wappens geteilten, weiß-roten Flaggentuch die Figuren des Gemeindewappens in flaggengerechter Tinktur.