Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein

Neue Suche  |  Zurück zur alphabetischen Darstellung

Gemeinde Trittau, Kreis Stormarn

Wappen Gemeinde Trittau, Kreis Stormarn
Wappen

Wappengenehmigung/ -annahme: 04.02.1982

Flaggengenehmigung/ -annahme: 09.02.1989

Entwurfsautoren:Wappenfiguren:

Flagge Gemeinde Trittau, Kreis Stormarn
Flagge

Wappenbeschreibung:
Über grünem Schildfuß, darin ein silberner Wellenbalken, in Silber ein zweistöckiges, traufenständiges rotes barockes Fachwerkhaus mit Krüppelwalmdach, übergiebeltem Zwerchhaus in der Frontmitte und pilasterflankierter, übergiebelter Haustür.

Historische Begründung:
Das Fachwerkhaus im Wappen der Gemeinde Trittau ist das Wohnhaus der um 1700 erbauten und bis 1973 betriebenen Trittauer Wassermühle. Anhand eines der ältesten Gebäude wird an die ehemals ausschließlich bäuerliche Struktur des Ortes erinnert und die frühere Bedeutung einer Mühle als agrarwirtschaftliches Orientierungszentrum hervorgehoben. Im Rückblick darauf versteht sich die Figur heute als Symbol für die nach wie vor vorhandene, ausgeprägte Mittelpunktfunktion des Unterzentrums Trittau für seinen Nahbereich mit sechzehn weiteren Gemeinden. Das Mühlengebäude repräsentiert das alte Trittau. Durch die Darstellung der Bauweise deutet die Mühle auch das vergangene Schloß in Trittau an, das vermutlich ebenfalls in Fachwerk errichtet war. Die Burg verlor im 16. Jh. ihre militärische Bedeutung, blieb aber als unbefestigtes Schloß Sitz des Amtes Trittau, bis dieses 1775 abgebrochen wurde. Der Wellenbalken symbolisiert die durch das Gemeindegebiet fließenden Wasserläufe Bille und Mühlenau. Die grüne Tinktur des Schildfußes macht auf die landschaftlichen Reize Trittaus mit seinen ausgedehnten Waldflächen, insbesondere den Forst Hahnheide, aufmerksam.

Flaggenbeschreibung:
Auf weißem, oben und unten von einem grünen Randstreifen begrenztem Flaggentuch das rote Haus des Gemeindewappens.