Wappengenehmigung/ -annahme: 29.06.1956
Flaggengenehmigung/ -annahme: 29.06.1956
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Über blauen Wellen in Rot ein goldener, havarierter Dreimaster des 17. Jh. ohne Segel und mit abgebrochenen Stengen, überhöht von einem goldenen, sechsstrahligen Stern.
Historische Begründung:
Der Inhalt des Wappens der Stadt Wyk lehnt sich an deren überkommenes Bildsiegel an. Es wurde im Zusammenhang mit der Erhebung des Ortes zum Flecken 1706 angenommen und zeigt ein havariertes Schiff des 17. Jh. Zusammen mit dem Text eines Spruchbandes: "Incertum quo fata ferunt", d. h. "Ungewiß ist, wohin das Schicksal führt", soll dieses emblematische Motiv auf die Gefahren der Seefahrt hinweisen.
Deren Bedeutung war für den Ort in früheren Jahrhunderten außerordentlich. Der größte Teil der männlichen Bevölkerung der Insel fuhr zur See und lebte vor allem vom Walfang. Bedeutende Seefahrer, gerade zur Zeit der Segelschiffahrt, stammten von Föhr und haben, trotz Havarie und oft unter Einsatz ihres Lebens, ihre Schiffe in den sicheren Hafen geführt. Diese ständige Gefahr, mit der die Bevölkerung Föhrs lebte, ist Gegenstand der Bildaussage des historischen Siegels wie des modernen Kommunalwappens.
Der im alten Siegel noch nicht vertretene Stern ist einerseits sicherer Orientierungspunkt seemännischer Navigation, andererseits als "guter Stern" Zukunftshoffnung für eine gedeihliche Entwicklung der Stadt und ihrer Bürger.
1819 wurde in Wyk nach Norderney (1797) das älteste deutsche Nordseebad gegründet. Der Fremdenverkehr hat sich seither zur wichtigsten Wirtschaftsgrundlage entwickelt. 1910 wurde der Flecken zur Stadt erhoben.
Flaggenbeschreibung:
Die Flagge der Stadt Wyk a.F. zeigt im Liek eines roten Feldes, das oben und unten von je zwei schmalen Streifen in Blau und Gold begrenzt wird, Schiff und Stern des Wappens.