Wappengenehmigung/ -annahme: 10.09.1954
Flaggengenehmigung/ -annahme: 22.05.1991
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Rot über einem, aus zwei sich ansehenden Pferdeköpfen bestehenden, silbernen Giebelbrett ein silberner Wellenbalken, überhöht von drei silbernen Eichenblättern.
Historische Begründung:
Das 1308 erstmals erwähnte Bauerndorf Wohltorf entstand im 13. Jh. durch Rodung inmitten des Sachsenwaldes. Die Benennung als "Walddorf" ist durch die Entstehung des Ortes bedingt und findet im Wappen in den drei Eichenblättern bildlichen Ausdruck. Die Blätter und ihre Zahl repräsentieren allerdings nicht nur den Ortsnamen und das Waldgebiet, sondern spielen zugleich auf das Bismarcksche Wappen an. Der Sachsenwald wurde 1871 dem Reichskanzler übereignet und befindet sich seither im Besitz der Familie Bismarck. Im Familienwappen sind die drei Eichenblätter jedoch im Dreipaß um ein Kleeblatt angeordnet.
Der stilisierte Hausgiebel gibt die Besonderheit des im Ort vertretenen Niedersachsenhauses wieder, die gekreuzten Pferdeköpfe. Diese bezeugen zugleich den bis zum Zeitpunkt der Wappenannahme andauernden bäuerlichen Charakter des Ortes. Die traditionelle Erwerbsform wird inzwischen ergänzt durch Wirtschaftszweige, die sich aus der Nutzung des Sachsenwaldes als Naherholungsgebiet ergeben.
Der Wellenschildfuß verdeutlicht die Lage der Gemeinde an der Bille. Die Zugehörigkeit zum Landesteil Holstein wird durch die Wappenfarben Rot und Silber betont.
Flaggenbeschreibung:
Die Gemeindeflagge zeigt auf weißem, vorn und hinten durch einen senkrechten roten Streifen begrenztem Flaggentuch das Gemeindewappen in flaggengerechter Tingierung.