Wappengenehmigung/ -annahme: 25.08.1975
Flaggengenehmigung/ -annahme: 06.02.1984
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Rot mit silbernem, mit zehn roten Kugeln belegtem Schildbord ein schreitender, golden bewehrter silberner Schwan.
Historische Begründung:
Für die Gestaltung des Wappens des 1970 gebildeten Amtes Krempermarsch ist maßgebend, daß dieses als Selbstverwaltungskörperschaft an die Tradition des gleichnamigen, seit dem Mittelalter bestehenden, Ende des vorigen Jahrhunderts aufgelösten Kommunalverbandes anknüpfen will.
Ebenso wie es bis 1892 Aufgabe der "Krempermarschkommüne" gewesen ist, die lokalen Probleme der Vergangenheit, insbesondere die seit Bedeichung und Nutzbarmachung der Elbmarschen bestehenden schwierigen Wasserverhältnisse, auf genossenschaftlicher Basis aus eigener Kraft zu meistern, sieht das Amt heute seine Aufgabe darin, die Probleme unserer Zeit, Besserung der Lebensverhältnisse, Schaffung von Bildungsvoraussetzungen und kulturellen Einrichtungen, Wirtschaftsförderung usw., als Selbstverwaltungsbeitrag in eigener Verantwortung zu bewältigen.
Die "Krempermarschkommüne" führte in der letzten Zeit ihres Bestehens den Stormarner Schwan mit der Halskrone als heraldisches Wahrzeichen, faßbar in der spätestens seit 1880 vorhandenen, heute im Sitzungssaal der Amtsverwaltung in Krempe aufbewahrten "Krempermarschfahne". Ein älterer Gebrauch des Wappenzeichens ist, wenn auch nicht nachweisbar, nicht ausgeschlossen.
Dem Verhältnis des Amtes zu den darin zusammengeschlossenen Gemeinden entsprechend ist das Amtswappen als Verbandswappen konzipiert; die zehn Kugeln auf dem Schildrand stehen für die Amtsgemeinden: Bahrenfleth, Dägeling, Elskop, Grevenkop, Krempe (Stadt), Kremperheide, Krempermoor, Neuenbrook, Rethwisch und Süderau. Zur Unterscheidung vom Wappentier des Kreises Stormarn fehlt dem Schwan im Amtswappen die goldene Krone.
Die dominierenden Farben des Wappens sind die holsteinischen, Silber und Rot.
Flaggenbeschreibung:
Auf rotem, rundum von einem weißen Randstreifen - dieser belegt mit zehn roten Kugeln - begrenztem Flaggentuch der Schwan des Amtswappens in flaggengerechter Tingierung.